Der Tourismus- und Gästebeitrag geht in die nächste Runde

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Ein weiterer Schritt nach vorne für die Einführung des Tourismus-
 und Gästebeitrages. Symbolfoto: Stadt Goslar
Ein weiterer Schritt nach vorne für die Einführung des Tourismus- und Gästebeitrages. Symbolfoto: Stadt Goslar | Foto: Stadt Goslar

Goslar. In der Sitzung des Ausschusses für Zentrale Dienste und Finanzen am heutigen Dienstagabend wurde ausgiebig über die finanzielle Lage der Stadt Goslar gesprochen, ein Thema dominierte allerdings: die Einführung des Tourismus- und Gästebeitrages.


Die Wirtschaftsförderung der Stadt Goslar wurde beauftragt die Umsetzbarkeit zur Einführung des sogenannten Tourismusbeitrages anzustellen.Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 10. November 2015 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für eine Verbandsbeteiligung freizugeben. Wesentliche Änderungen enthalten die Regelungen zum Fremdenverkehrs- und Kurbeitragsrecht.

Trotz vieler vorangegangener Diskussionen ist die Einführung eines solchen Beitrages kein neues Thema für Goslar. Durch den neuen Gesetzesentwurf Anfang des Jahres hat die Stadt jetzt aber eine bessere Handhabe diesen auch umzusetzen.

Momentan geht das Konzept dazu durch die verschiedenen Gremien der Stadt. So wurde es auch in der Sitzung des Ausschusses für Zentrale Dienste und Finanzen vorgetragen. Größter Streitpunkt: Um die neue Abgabe abschließend beurteilen zu können, möchte die Verwaltung weitere Daten ermitteln. Dies wird die Abfrage sämtlicher Umsätze der Gewerbetreibenden in der Region Goslars erforderlich machen.

Trotz Kritik seitens der FDP und Einwänden der Linken und Bürgerliste, wurde das vorgestellte Konzept der Verwaltung mehrheitlich angenommen und empfohlen. Damit fehlt nur noch die abschließende Beurteilung durch den Rat der Stadt in der nächsten Sitzung.




Was es mit dem Beitrag auf sich hat, wie er sich zusammensetzt, wofür er eingesetzt wird und wer ihn letztlich zahlen muss, erfahren Sie in einem weiteren Artikel.

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