Seesen. Mitte Dezember des vergangenen Jahres wurde eine 50 Jahre alte Frau aus Seesen leblos in einer Wohnung gefunden. Waren die Todesumstände zunächst noch unklar, kristallisierte sich jedoch schnell heraus, dass es sich hierbei um eine Straftat handeln musste. Der Ehemann rückte in den Fokus der Ermittler und wurde festgenommen. Nun erging vor dem Braunschweiger Landgericht das Urteil gegen den 57-Jährigen. Er muss lebenslänglich hinter Gitter. Mittlerweile wurde das Urteil vom Gericht bestätigt. Mehr dazu weiter unten im Artikel.
Die 9. Strafkammer hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie war überzeugt, dass der Angeklagte die Verstorbene heimtückisch mit einem Strangulationswerkzeug erdrosselt hat, teilt Gerichtssprecher Stefan Bauer-Schade auf Nachfrage mit. Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, die Verstorbene habe sich selbst getötet. Dies habe die Kammer nach einer umfangreichen Beweisaufnahme als widerlegt angesehen und sich nach einer Gesamtwürdigung aller vorliegender Beweise und Indizien davon überzeugt, dass der Angeklagte seine Ehefrau getötet hat.
Tod statt Massage
Der Mann hatte seine Frau mit einem Kabelbinder erwürgt, während sie sich von ihm massieren ließ. Bereits seit November 2020 soll es zwischen den Ehepartnern wiederholt zu Streitigkeiten gekommen sein, deren Ausgangspunkt die Unzufriedenheit des Mannes mit den ehelichen Verhältnissen gewesen sein soll. Er warf seiner Frau vor, nur den eigenen Lebenszielen nachzugehen und seine Befindlichkeiten zu vernachlässigen. Die 50-Jährige teilte die Ansicht nicht, soll ihn jedoch mehrfach aufgefordert haben, an seinen Problemen zu arbeiten. Hierfür habe sie ihm ihre Unterstützung zugesagt. Weil er die Lebensfreude seiner Frau nur schwer ertragen habe, habe er versucht, eine neue Partnerin zu finden, während er seine Ehefrau in dem Glauben ließ, an der Ehe festzuhalten.
Den Entschluss, seine Frau zu töten, habe der 57-Jährige laut Ermittlungen dann am 13. Dezember 2020 gefasst. Die Frau habe sich am Abend auf die Massageliege gelegt, um sich von ihrem Mann, wie schon häufiger, massieren zu lassen. Von dessen Tötungsabsichten ahnte sie nichts. Während der Massage habe der Mann ihr ein Strangulationswerkzeug, vermutlich einen ein Zentimeter breiten Kabelbinder, um den Hals gelegt und diesen mit Kraft zugezogen. Eine Chance, sich aus der Lage zu befreien, habe es für die Frau nicht gegeben. Sie ist erstickt.
Aktualisierung 4. März 2022, 10:35 Uhr: Das Urteil wegen Mordes ist rechtskräftig, wie das Landgericht Braunschweig in einer Pressemitteilung berichtet. Mit Beschluss vom 9. Februar hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Die Revision blieb erfolglos. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
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