Junks Einkünfte: Finanzausschuss fordert neutrale Prüfung

von Alec Pein


Foto: Anke Donner
Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Goslar. Der städtische Finanzausschuss entschied am Dienstag gegen die bloße Kenntnisnahme der Verwaltungsangaben zu den Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters. Stattdessen sprachen sich die Fraktionen überwiegend für eine Prüfung durch eine neutrale Instanz, dem Rechnungsprüfungsamt, und noch mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten und deren Vergütungen aus.

Die Stellungnahmen der Fraktionen waren deutlich und gingen mit Ausnahmen von CDU-Fraktionsmitgliedern in die selbe Richtung: Nicht nachvollziehen konnte etwa Detlef Vollheyde (Bürger für Vienenburg), wie ein Oberbürgermeister neben der Ausübung seines Hauptamtes, noch über 30 weitere Funktionen in Neben- und Ehrenämtern bewältigen könne. Wichtiger Faktor der allgemeinen Kritik, wurde die Befürchtung, dass zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben, Kräfte im Rathaus mobilisiert werden könnten. So äußerte Vollheyde eben diesen Verdacht und auch Henning Wehrmann (Bürgerliste Goslar) hielt die Angabe „keine Zuarbeit durch Verwaltung“ in der Verwaltungsvorlage für unglaubwürdig. Es würden selbstverständlich telefonische Terminvereinbarungen im Vorzimmer seines Büros getroffen, allerdings würde es keine aufwendigen Vor- und Nachbereitungen seiner nebenamtlichen Termine seitens der Verwaltungsmitarbeiter geben, entgegnete Junk.

Thorsten Röpke (SPD) kündigte zuvor eine schriftliche Anfrage seitens seiner Fraktion an, mit der Absicht, Klarheit über tatsächlichen Arbeitsaufwand in der Verwaltung zu schaffen. Für die genauen Sitzungsgelder und Pauschalen interessierte sich Michael Ohse (Die Linke), denn die Anzeige- und Ablieferungspflichtigen Gelder lägen unter 7.000 Euro, was ihn zu der Annahme führte, dass ein Großteil der Summe von 32.000 Euro, die der Oberbürgermeister im Jahr 2014 erhalten haben soll, etwa aus Mitgliedschaften in Räten der Sparkasse Harz oder der Thüga Aktiengesellschaft kämen. Diese Entgelte seien in der Auflistung allerdings nur als „Pauschale“ angegeben.

Transparenz und nebulöse Vorwürfe



Henning Wehrmann versuchte dagegen mehr Transparenz schmackhaft zu machen und warb mit einer besseren Stellung in der Öffentlichkeit, wenn die Vorgänge nachvollziehbar werden würden. Die Möglichkeiten bei diesem „komplexen Thema“ Klarheit zu schaffen hielt Junk selbst für begrenzt. Zum einen könne der Landesgesetzgeber Klarheit schaffen, zum anderen der Hauptverwaltungsbeamte, wenn er pauschal auf alle Vergütungen aus Nebentätigkeiten verzichte. Dazu sei er keinesfalls bereit, betonte er. Außerdem stimme ihn „trüblich“, dass offensichtlich ein Interesse bestehe, ihn zu schädigen. Es werde nun ein Anspruch gestellt, den es vorher gar nicht gegeben habe. Ein Anspruch den er selbst mit freiwilligen Angaben über seine Verdienste gewissermaßen eingeführt habe. Dabei hätte er auch auf das Gewohnheitsrecht seines Vorgängers bestehen und darauf verzichten können. Abschließend forderte er die Ausschussmitglieder auf, mit ihren Vorwürfen wie "zu viele Nebentätigkeiten" nicht im "nebulösen zu bleiben", sondern die Möglichkeit eines Ratsbeschlusses zu nutzen und ihm zu verbieten bestimmte Ämter nicht mehr auszuüben.

Schräge Debatte



Nachdem Junk den Sitzungsraum verließ, um den Ausschussmitgliedern eine Abstimmung ohne sein Beisein zu ermöglichen, wurde die Diskussion durchaus wohlwollender. Henning Wehrmann zeigte sich irritiert und nannte es eine "schräge Debatte die Junk aufgemacht hat". Es sei "vollkommen richtig", dass der Oberbürgermeister Geld für zusätzlich Aufwendungen bekäme, die Forderung nach mehr Transparenz sei in Zeiten, in denen man immer wieder von "missbräuchlichen Sachen" höre, allerdings in allem Maße angebracht. Michael Ohse erklärte, es sei auch richtig, dass Junk nun gegenüber seinem Vorgänger ungleich behandelt werde, aber die Politik nicht den richtigen Zeitpunkt für eine Korrektur verschlafen dürfe, wie es zuvor des öfteren passiert sei. Auf zehn nicht anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wies Martin Mahnkopf (SPD) "ganz sachlich" mit dem Zusatz hin, dass es diese vorher nicht gegeben habe. Völlig legitim sei der Vorschlag eine dritte Person mit der Prüfung zu beauftragen vor allem dann, wenn die Antwort der Verwaltung laute, mehr Transparenz wie derzeit sei nicht möglich, die Politik jedoch mehr Antworten haben wolle.


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