Geiselnahme nach Automatensprengung: Prozess beginnt

Im Januar spielten sich im Harz dramatische Szenen ab. Nachdem die drei Männer aus den Niederlanden zunächst einen Sparkassen-Geldautomaten in Torfhaus in die Luft sprengten, flohen sie vor der Polizei. Auf ihrer Flucht nahmen sie eine Frau aus Braunlage als Geisel.

Landgericht Braunschweig
Landgericht Braunschweig | Foto: Anke Donner

Harz. Die Geiselnahme nach einer Geldautomatensprenung im Januar in Altenau sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Nun kommen die drei Täter vor Gericht. Ab morgen müssen sich sich vor dem Braunschweiger Landgericht unter anderem wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, Raub und Freiheitsberaubung verantworten.



Am 14. Januar spielten sich im Harz dramatische Szenen ab. Nachdem drei Männer aus den Niederlanden zunächst einen Sparkassen-Geldautomaten am Harz Welcome Center in Torfhaus in die Luft sprengten, flohen sie vor der Polizei. Auf ihrer Flucht stahlen sie den Ford einer 68-Jährigen aus Braunlage. Die Frau blieb dabei in der Gewalt der Täter. Gut eine halbe Stunde später konnten das Auto der Täter durch Polizeikräfte der Polizeidirektionen Braunschweig und Göttingen gestoppt und die Frau befreit werden.

Täter kamen aus den Niederlanden


Nun soll den drei Männern, die 19 und 21 Jahre alt sind, vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gemacht werden. Wie aus einer Mitteilung des Gerichts hervorgeht, befinden sich die Angeklagten derzeit in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, aus den Niederlanden eingereist zu sein, um eine Geldautomatensprengung in Torfhaus durchzuführen.


Hierzu sollen sie mit einem, durch einen Dritten, angemieteten Fahrzeug eingereist sein und ein Kennzeichen gestohlen haben, das sie später an ihr Fahrzeug anbrachten. Nach einem weiteren Zwischenaufenthalt sollen sie sich dann an den Tatort begeben haben - der Sparkassen-Geldautomat am Harz Welcome Center. Dort soll einer der 19-jährigen Angeklagten im Fahrzeug gewartet haben, währen die anderen Männer die Eingangstür des Gebäudekomplexes sowie den darin befindlichen Geldausgabeautomaten aufgebrochen und dann mit einemSprengpaket gesprengt haben. Nach der Zerstörung des Automaten sollen die Angeklagten das Bargeld sowie Geldkassetten im Gesamtwert von 121.745 Euro mitgenommen haben. Durch die Sprengung sei am Gebäude und Geldautomaten ein Schaden in Höhe von insgesamt 100.000 Euro entstanden.

Frau als Geisel genommen


Nach ihrer Tat sollen die Angeklagten dann mit überhöhter Geschwindigkeit vom Tatort geflüchtet sein. In einem Kreisverkehr soll es dann zu einer Kollision mit drei Verkehrszeichen und einer dort installierten Leitplanke gekommen sein. Hierdurch sei am Mietfahrzeug ein Schaden in Höhe von wenigstens 20.000 Euro und ein Sachschaden in Höhe von mindestens 10.000 Euro entstanden. Nachdem die Männer Fahrzeuginnere mit einem Glasreiniger gereinigt hatten, sollen sie dann zu Fuß vom Unfallort geflüchtet sein.

Die Männer sollen sich im weiteren Verlaufe ihrer Flucht dann unter anderem in der unverschlossenen Garage der späteren Geisel versteckt haben, da sie aus den Niederlanden die Information erhalten hätten, gegen 10 Uhr aus Deutschland „abgeholt“ zu werden. Gegen 8:55 Uhr aber ist die Frau aus ihrer Wohnung gekommen, um mit dem in ihrer Garage geparkten Fahrzeug Brötchen zu holen. Die Angeklagten, die bei dem Betreten der Garage ihre Sturmhauben hochgezogen hätten, sollen aus Angst vor einer Entdeckung und dem Verlust der noch mitgeführten Diebesbeute der schreienden Frau den Mund zugehalten und ihr die Fahrzeugschlüssel abgenommen haben. Anschließend haben sie die Zeugin als Geisel mit in das Fahrzeug genommen und sind mit dem Fahrzeug geflüchtet, bis sie gegen 9:36 Uhr durch Polizeikräfte angehalten und festgenommen werden konnten. Die Zeugin soll durch die Tat sowohl körperliche als auch psychische Schäden davongetragen haben.


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