Götz: "Land muss Personalkosten bei Flüchtlingszuweisung erstatten"


Die Rot-grüne Landesregierung darf Kommunen finanziell nicht weiter belasten – zusätzliche Kosten für Flüchtlingsunterbringung müssen erstattet werden, fordert der CDU-Landtagsabgeordnete Rudolf Götz. Foto: CDU
Die Rot-grüne Landesregierung darf Kommunen finanziell nicht weiter belasten – zusätzliche Kosten für Flüchtlingsunterbringung müssen erstattet werden, fordert der CDU-Landtagsabgeordnete Rudolf Götz. Foto: CDU | Foto: CDU



Goslar. Die Rot-grüne Landesregierung darf Kommunen finanziell nicht weiter belasten – zusätzliche Kosten für Flüchtlingsunterbringung müssen erstattet werden. Dies fordert nun der CDU-Landtagsabgeordnete Rudolf Götz und macht dies in einer Pressemitteilung deutlich. 

Angesichts der ab morgen (Freitag) beginnenden Zwangszuweisung von Flüchtlingen an Kommunen durch das Innenministerium, fordert der CDU-Landtagsabgeordnete Rudolf Götz eine Übernahme aller dadurch entstehenden Kosten durch das Land: „Es kann nicht sein, dass die Landesregierung einerseits mit Kommunen Verträge über die Unterbringung von Flüchtlingen schließt und dabei sämtliche Kosten übernimmt und andererseits Städte und Gemeinden zwingt, Flüchtlinge aufzunehmen, sie dabei aber finanziell im Regen stehen lässt.“ Wem durch das Land Flüchtlinge und Asylbewerber zugewiesen würden, dem müssten die damit verbunden Kosten, etwa der Kauf von Immobilien, Mietzins oder zusätzliche Personalkosten, vom Land vollständig erstattet werden, fordert der Abgeordnete. „Die Landesregierung riskiert ansonsten, dass sich das bislang beispiellose Aufnahme-Klima weiter abkühlt und am Ende diejenigen darunter leiden, denen eigentlich geholfen werden soll.“


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