Goslarer Drogenarzt weiterhin im Visier der Staatsanwaltschaft

von Nino Milizia


Symbolfoto: pixabay
Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Goslar. Am 27. Februar des vergangenen Jahres wurde ein Goslarer Arzt wegen des Verdachts der wiederholten unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln in Untersuchungshaft genommen. Ein knappes Jahr später erkundigte sich regionalHeute.de nach dem Ermittlungsstand.


Bei einer Substitutionstherapie werden von Opioiden abhängige Personen mit Ersatzdrogen behandelt, die gesetzes- und richtlinienkonform zu verordnen sind. Langfristig ist eine Abstinenz das übergeordnete Ziel. Allerdings wurde ein sogenannter Substitutionsarzt am 27. Februar letzten Jahres verhaftet, da dieser sich nicht rechtmäßigverhalten haben soll. Der Arzt habe sich laut Christian Wolters, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, einen Monat lang in Untersuchungshaft befunden. Inzwischen sei der Haftbefehl aber aufgehoben worden, weil Haftgründe nicht mehr vorliegen würden.

Neben Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wird auch wegen Krankenkassen- und Steuerbetrug ermittelt


Christian Wolters äußerte sich zum weiteren Vorgehen: "Die Ermittlungen gegen den Goslarer Substitutionsarzt dauern noch an, insbesondere steht ein umfangreiches Sachverständigengutachten noch aus. Dieses wird vermutlich auch kurzfristig nicht vorliegen."
Der Fall sei sehr komplex, da nicht nur die Ausgabe der Medikamente von Interesse sei, sondern auch damit eventuell einhergehender Krankenkassen- und Steuerbetrug. Womöglich wurden die Arzneien über andere Patienten abgerechnet oder einfach in bar bezahlt. Dabei könnten sich leicht Summen im sechsstelligen Bereich, wie in einem ähnlich gelagerten Fall aus dem Raum Wolfsburg/Gifhorn, ergeben, welcher derzeit beim Landgericht Braunschweig verhandelt werde. Somit könne man gar von einer Schädigung der Öffentlichkeit sprechen.

Auf die Frage, welches Strafmaß den Arzt erwarte, antwortete Wolters: "Dem Mediziner drohen grundsätzlich bis zu 15 Jahre Gefängnis, allerdings dürfte eine tatsächliche Strafe im Falle einer Verurteilung deutlich geringer ausfallen." Eine Urteilsfällung könne jedoch noch auf sich warten lassen, da die Staatsanwaltschaft das umfangreiche Sachverständigengutachten, welches noch einige Monate in Anspruch nehmen könne, genau prüfen müsse.


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