Goslarer Räubern wird der Prozess gemacht

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In der kommenden Woche beginnt der Prozess gegen die Räuber, die in Goslar mehrere Überfälle begannen haben sollen. Foto: Polizei.
In der kommenden Woche beginnt der Prozess gegen die Räuber, die in Goslar mehrere Überfälle begannen haben sollen. Foto: Polizei. | Foto: Polizei)



Goslar. Vor dem Braunschweiger Landgericht werden sich ab der kommenden Woche sechs Angeklagte verantworten müssen. Ihnen wird zur Last gelegt, zwischen Juli 2014 und März 2015, mehrere Überfälle in Goslar, Oker und Jürgenohl begangen zu haben.

Den sechs Angeklagten im Alter zwischen 20 und 24 Jahren wird vorgeworfen, mehrere Überfälle begangen zu haben. Unter Androhung von Gewalt forderten sie die Geschädigten auf, Geld und andere Wertgegenstände herauszugeben. Zudem soll einer der Angeklagten eine Frau zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Der Prozess soll am 14. Oktober vor dem Landgericht Braunschweig beginnen. Es sind dann weitere vier Verhandlungstage angedacht.

Überfall auf Supermarkt


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Die Verhandlungen werden vor dem Braunschweiger Landgericht geführt. Foto:



So soll ein 20-jähriger Angeklagte laut Staatsanwaltschaft auf die Idee gekommen sein, in der Wolfenbütteler Straße in Oker einen Supermarkt zu überfallen. Nach Auskundschaftungen habe der 20-jährige Angeklagte die weiteren Angeklagten in sein Vorhaben eingeweiht und alle Angeklagten seien bereit gewesen, bei der Tat mitzumachen. Es sei beschlossen worden, den Überfall an einem Freitag auszuführen, um eine möglichst große Summe Bargeld zu erlangen. Einen Tag vor dem Überfall seien die Angeklagten mit zwei Autos zum Tatort gefahren, um dort die Örtlichkeiten auszukundschaften. Am Abend des 20. März 2015 seien drei Angeklagte dann maskiert in den Supermarkt gestürmt. Einer der Angeklagten habe eine Soft-Air Pistole auf die Mitarbeiterinnen gehalten und gesagt „Wenn ihr uns das Geld nicht gebt, seid ihr tot“. Dann hätten sie von der einen Mitarbeiterin verlangt, den Tresor aufzuschließen. Dieser Aufforderung sei die Mitarbeiterin nachgekommen. Dabei erbeuteten sie die Tageseinnahmen von zirka 1.300 Euro. Zwei der Angeklagten seien dann mit in den Tresorraum gegangen. Als die Mitarbeiterin hier erklärt habe, dass sie keinen Schlüssel für den Haupttresor, in dem weitere Einnahmen gelagert hätten, habe der mit der Soft-Air-Pistole bewaffnete Angeklagte der Mitarbeiterin zunächst gedroht zu schießen. Anschließend hätten die drei maskierten Männer den Supermarkt verlassen. Zwischenzeitlich seien zwei Zeugen auf das Geschehen im Supermarkt aufmerksam geworden und hätten die drei flüchtenden Angeklagten erkannt. Nach der Flucht hätten sich die sechs Angeklagten in der Wohnung eines Angeklagten getroffen und das erbeutete Geld untereinander aufgeteilt.

Tankstelle überfallen


Nur wenige Tage zuvor, am 7. März, habe einer der 24-jährigen Angeklagten beschlossen, eine ARAL-Tankstelle in der Robert-Koch-Straße in Jürgenohl zu überfallen. Mit einer Wollmütze maskiert und einer schwarzen Spielzeugpistole ausgestattet soll er der Angestellten der Tankstelle befohlen haben, hineinzugehen. Dabei habe er ihr erzählt, dass er eine Waffe in der Hand halte und diese aus der Jackentasche herausgezogen. Anschließend habe er von der Angestellten verlangt, die Geldscheine aus der Kasse auf seine Tasche auf dem Tresen zu legen. Der Angeklagte habe das Bargeld in Höhe von 250 Euro eingesteckt und sei anschließend geflüchtet.

Überfall auf Uhrengeschäft


Am 9. April 2015habe sich derselbe Angeklagte zu einem Uhrengeschäft in der Mauerstraße Goslar begeben. Dort soll er das Schaufenster mit einem Vorschlaghammer zerbrochen und insgesamt 26 Uhren entwendet haben. Mehrere davon habe er weiterveräußert.

Sexuelle Nötigung


Der eine 20-jährige Angeklagte habe darüber hinaus in dem zwischen dem 10. März und 2. April diesen Jahres einer jungen Frau per WhatsApp gedroht, er werde Nacktbilder von ihr veröffentlichen, wenn sie mit ihm nicht den Beischlaf vollziehen werde. Aus Angst, dass der Angeklagte seine Ankündigung wahr machen werde, sei diese dem Verlangen des Angeklagten nachgekommen. Darüber hinaus sei es bereits am 14.Julis 2014 zu einem Streit mit dieser Frau gekommen, bei dem der Angeklagte diese mehrfach mit der Faust geschlagen und sie im Bereich der Rippen verletzt habe.


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