Hakenkreuz-Pflasterer - Einigung vor dem Arbeitsgericht

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Nachdem ein Auszubildender seine Kündigung erhielt, weil er ein Hakenkreuz in die Straße pflastere, klagte er gegen seinen Ex-Arbeitgeber. Nun konnte man sich einigen. Symbolfoto: Thorsten Raedlein
Nachdem ein Auszubildender seine Kündigung erhielt, weil er ein Hakenkreuz in die Straße pflastere, klagte er gegen seinen Ex-Arbeitgeber. Nun konnte man sich einigen. Symbolfoto: Thorsten Raedlein | Foto: regionalHeute.de



Goslar. Im September 2014 sorgte der Fall eines Auszubildenden einer Bredelemer Firma für Aufsehen. Quasi über Nacht hatte der junge Mann mit roten Pflastersteinen ein Hakenkreuz in den Gehweg gepflastert. Daraufhin folgte die fristlose Kündigung. 

Der Auszubildende soll am 17. September und in der Nacht vom 19. auf den 20. September 2014 die Zeichen in Sommerwohldenstraße gepflastert haben. Anschließend soll er der Polizei gegenüber den Diebstahl seines Werkzeugs vorgetäuscht zu haben, um von seiner Tatbeteiligung abzulenken. Nachdem der Arbeitgeber von den Vorwürfen gegen den Auszubildenden erfuhr, löste er Ausbildungsverhältnis auf. Das Amtsgericht Goslar verurteilte den jungen Mann später wegen des Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe. Gegen die Kündigung seines Arbeitgebers klagte der Auszubildende dann. Das Arbeitsgericht hatte der Kündigungsschutzklage dann stattgegeben, woraufhin der Ausbilder Berufung einlegte. Am Ende konnte nun eine Einigung erzielt werden. Der Kläger hatte sich in der mündlichen Verhandlung vor der 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts in aller Form bei der Beklagten und ihrem Geschäftsführer für die strafbaren Handlungen und den dadurch verursachten erheblichen (Ruf)Schaden entschuldigt. Der Geschäftsführer der Beklagten hat diese Entschuldigung angenommen. Die Parteien haben das Ausbildungsverhältnis sodann im Wege eines Vergleichs einvernehmlich zum Kündigungstermin beendet, teilte das Landes-Arbeitsgericht nun in einer Pressemitteilung mit.


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