Inzidenz unter 35: Goslar lockert Kontaktbeschränkungen

Es dürfen sich nun wieder bis zu zehn Personen aus drei unterschiedlichen Haushalten treffen.

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(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Goslar. Laut den aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist die Sieben-Tage-Inzidenz, die angibt, wie viele Personen sich innerhalb einer Woche unter 100.000 Einwohnern mit dem Coronavirus angesteckt haben, im Landkreis Goslar unter den Wert von 35 Neuinfektionen gesunken. Am heutigen Donnerstag liegt die Inzidenz bei 30,8. Aus diesem Grund greift ab sofort die Allgemeinverfügung zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen, die der Landkreis bereits im März dieses Jahres erlassen hatte. Demnach dürfen sich nun wieder bis zu zehn Personen aus drei unterschiedlichen Haushalten treffen; Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Dies teilt der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung mit.


Dies gelte sowohl für Zusammenkünfte im privaten als auch im öffentlichen Raum sowie beim Sport. Landrat Thomas Brych weist darauf hin, dass es zunächst nur bei der Lockerung der Kontaktbeschränkungen bleibt. „Mit Blick auf das Infektionsgeschehen befinden wir uns auf einem guten Weg, und ich freue mich sehr, dass wir laut den Zahlen des RKI nun die Schwelle von 35 Neuinfektionen unterschritten haben. Über die Aufweichung der Kontaktbeschränkungen hinaus wird es jedoch zunächst keine weiteren Lockerungen geben. Das heißt, dass die umfangreiche Testpflicht weiterhin ihre Gültigkeit entfaltet und es sind auch keine weiteren Öffnungsschritte hinsichtlich der Gastronomie vorgesehen“, erläutert Brych.

Die Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen würden jedoch nur für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Goslar oder für Menschen aus Regionen gelten, die gleichlautende Regelungen getroffen haben. Personen aus Regionen, in denen die Inzidenz über 35 liegt, seien von solchen Treffen ausgeschlossen. Steigt die Inzidenz wieder über 35, gilt wieder die Grundregel: ein Haushalt plus zwei Personen aus einem anderen Haushalt. Auch hier werden Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren jedoch nicht mitgezählt.


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