Klappmesser am Hals: Geld für nicht gelieferte Ware erpresst


Symbolfoto: Alexander Panknin
Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig/Goslar. Am 12. Februar beginnt am Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen ein 47-Jährigen, der von April bis Juli letzten Jahres in Goslar von seinem Opfer auch unter Anwendung von Gewalt mehrfach Geld erpresst haben soll. In einem Fall soll er dabei mit einem Messer gedroht haben. Das teilt das Landgericht mit.


Dem Angeklagten, der sich in dieser Sache in Haft befindet, wird unter anderem räuberische Erpressung in zwei Fällen vorgeworfen. Der mit angeklagten 40-jährigen Ehefrau wird Beihilfe zur räuberischen Erpressung zur Last gelegt. Und zwar habe der 47-Jährige im März oder April 2018 in der Goslarer Innenstadt einem Zeugen Werkzeuge, Mediaartikel, Schuhe sowie Parfüm zum Kauf angeboten, wobei die Gegenstände mutmaßlich aus Straftaten erlangt wurden. In der Folgezeit sei es jedoch nie zur Übergabe irgendwelcher Gegenstände gekommen. Trotzdem habe der Angeklagte von dem Zeugen Geld für die besorgten (nicht überreichten) Gegenstände gefordert.

Nach Tritten 50 Euro ausgehändigt


Bei einem Zusammentreffen im April 2018 habe der Mann den Zeugen unter Gewaltanwendung aufgefordert, 50 Euro herauszugeben. Der Angeklagte habe dem Zeugen unter anderem Tritte versetzt. Aus Furcht habe der Zeuge seine Mutter aufgesucht, um sich von dieser das Geld zu leihen. Anschließend habe er dem Angeklagten das Geld übergeben. Am 14. Juli habe der Beschuldigte den Zeugen aufgefordert, 80 Euro für eine wiederum nicht übergebene Flex zu bezahlen. Erneut habe der Angeklagte den Zeugen mehrmals geschlagen. Darüber hinaus habe er ihm im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung ein Klappmesser an den Kehlkopf gehalten und seine Geldforderung wiederholt. Daraufhin hätten sich der Zeuge und der Angeklagte sowie die mit angeklagte Ehefrau in die Straße begeben, wo sich die Mutter aufgehalten habe. Die Mutter des Zeugen habe schließlich 40 Euro ausgehändigt, die der Angeklagte erhalten habe.

An drei weiteren Tagen sei der Zeuge von einer gesondert verfolgten Person, die von dem 47-jährigen Angeklagten geschickt worden sei, erneut aufgesucht worden, um Geld einzutreiben. Die mit angeklagte Ehefrau habe den Angeklagten zum Teil begleitet und ihn in seinem Tun bestärkt. Sie habe auch die Aufgabe gehabt, den Zeugen an der Flucht zu hindern.


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