Kritik an Nebeneinkünften des Oberbürgermeisters

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Wie viel darf ein Oberbürgermeister dazu verdienen? Die Ratsfraktion die Linke kritisiert die Nebenämter des Stadtoberhaupts. Foto: Anke Donner
Wie viel darf ein Oberbürgermeister dazu verdienen? Die Ratsfraktion die Linke kritisiert die Nebenämter des Stadtoberhaupts. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Goslar. Der Ortsverband der Partei Die Linke beschäftigte sich kürzlich in ihrer Mitgliederversammlung mit aktuellen Themen der Stadt Goslar. Dabei wurden auch die Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters der Stadt Goslar, Dr. Oliver Junk, diskutiert und kritisiert.

Junk, so teilte die Linke mit, habe neben seinem Amt als Oberbürgermeister der Stadt Goslar mehrere Einnahmequellen. In insgesamt 46 Gesellschaften bekleide Junk 62 Funktionen, die ihm im Jahr 2014 rund 32.000 Euro einbrachten. Hinzu kämen die ehrenamtlichen Posten des Oberbürgermeisters. „Wahrscheinlich kommen dadurch die vielen Überstunden im Rathaus zusammen“, spekulierte Färber in der Mitteilung der Linken. „Wäre Herr Junk nicht der Oberbürgermeister von Goslar, dann hätte er diese Funktionen und damit diese Einnahmen nicht“, erklärt dazu der Ortsverbands-Vorsitzende Karsten Färber. Und weiter: „Der Goslarer Stadtrat kann mit einem Beschluss zu mehr Transparenz beitragen.“ So fordern die Linken nun eine Offenlegung der Einnahmen und dass das Stadtoberhaupt die Vergütungen an die Stadtkasse abführt.

Forderungen könne man selbstverständlich stellen. Ob und in welcher Form man diesen folgt und folgen muss, ist eine andere Sache, heißt es aus dem Rathaus. Transparenz zeigt der Oberbürgermeister. Mehr als das wohl normalerweise der Fall wäre, teilt die Pressestelle auf Nachfrage mit. „Der Umgang, den Herr Junk mit seinen Nebeneinkünften pflegt, ist sehr transparent. Das ist nicht selbstverständlich und wird nicht von jedem so gehandhabt“, erklärt Stadt-Sprecher Christian Burgart.

Ein Blick auf die Internetseite der Stadt Goslar zeigt, dass der Oberbürgermeister seine Funktionen, die er neben seinem Amt als Oberbürgermeister ausführt, aufgelistet hat. Auch die Einkünfte legt er offen. Dabei sind auch die Posten, die nicht aufgeführt werden müssten, erklärt Burgart weiter. Denn, so Burgart, nicht alle Einnahmen und Funktionen müssten aufgelistet werden. Die Aufstellung, die derzeit auf der Internetseite veröffentlicht ist, bezieht sich jedoch auf das von den Linken angesprochene Jahr 2014. Die Ausführungen für das Jahr 2015 sollen folgen, sobald sie ausgearbeitet und ausgewertet sind. Auszüge sind bereits im Bürgerinfosystem einsehbar. Die Menge der Nebentätigkeiten erklärt ChristianBurgart ebenfalls. „Es gibt Ämter und Funktionen, die dem Oberbürgermeister einfach wichtig sind und die er deshalb ausführt. Andere Posten sind einfach mit dem Bürgermeisteramt verknüpft und sind aufgrund der Verwaltungsstrukturen daran gekoppelt“, so Burgart.

Detaillierte Auflistung gefordert


„Politisch entscheidend ist doch, welche Nebentätigkeiten unter die 6.200 Euro-Grenze fallen. Der Oberbürgermeister hat auf der Homepage von Goslar veröffentlicht, dass er 2014 insgesamt 32.000 Euro Nebeneinkünfte hatte. In der Beschlussvorlage vom 12. Januar 2016 sind anscheinend die Einnahmen für das "Öffentliche Ehrenamt" herausgerechnet worden, so dass ca. 26.000 Euro unter den Tisch gekehrt werden. Mir es es egal, wie die Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters eingeordnet werden. Seine zusätzlichen Einkünfte erhält er nur durch sein Amt, sonst wäre er nicht in den vielen Aufsichtsräten, Vorständen, Beiräten und so weiter. Ein Ehrenamt im Sportverein ist etwas anderes als ein sogenanntes "Öffentliches Ehrenamt“. Die Forderung bleibt dabei: alle Einnahmen veröffentlichen und an die Stadtkasse abführen“, erklärt Färber. Dabei bezieht er sich vor allem auf die in der Beschlussvorlage angesprochenen Vergütungen, die der Ablieferungspflicht unterliegen. Also Einnahmen, die Junk für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst bezieht. Diese müssten an die Stadtkasse abgeführt werden. Die sollen nun vom Oberbürgermeister im Detail offengelegt werden, fordert ein entsprechender Antrag der SPD. Die CDU-Ratsfraktion fordert nun die Offenlegung der Einkünfte aller Mandatsträger, die im Auftrag der Stadt Goslar Nebentätigkeiten und Ehrenämter wahrnehmen. Ebenso wie der Oberbürgermeister würden eine Vielzahl von Mandatsträgern die Interessen der Stadt Goslar in Gremien von Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts vertreten. Der Rat habe daher ein Interesse an der Mitteilung der Höhe der gewährten Vergütungen, insbesondere, um eine bestehende Abführungspflicht überprüfen zu können, heißt es darin.


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