Landkreis Goslar plant weitere Lockerung der Kontaktbeschränkung

Auch bei der Maskenpflicht könnte es Änderungen geben. Im Laufe der Woche soll es neue Beschlüsse geben.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Goslar. Die neueste Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ermöglicht dem Landkreis Goslar eine weitergehende Lockerung der Kontaktbeschränkung. Wie der Landkreis in einer Pressemitteilung berichtet, beabsichtigt man davon Gebrauch zu machen. Auch bei der Maskenpflicht könnte es Änderungen geben.


Liegt die Inzidenz unter 100 dürfen sich seit Montag wieder fünf Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten treffen, Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Bei einer regionalen Inzidenz unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, können diese Regelungen weiter gelockert werden. Theoretisch sind dann Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten möglich. Auch hier gilt die Regelungen der unter 14-Jährigen entsprechend. Der Landkreis Goslar bereitet gegenwärtig eine Allgemeinverfügung vor, die eine derartige Lockerung der Kontaktbeschränkungen erlauben soll. Um dieses Verfahren abzuschließen, bedarf es jedoch noch einer Stellungnahme des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA), die bisher noch nicht vorliegt. Geplant ist die Allgemeinverfügung bis Ende dieser Woche zu veröffentlichen. Dazu Landrat Thomas Brych: „Uns ist es wirklich ein wichtiges Anliegen, die möglichen, weiterführenden Lockerungen auch umzusetzen. Doch wir müssen uns an Recht und Gesetz halten und die nötigen Rahmenbedingungen aufstellen.“

"Maskenpflicht wo immer möglich lockern"


Die Schaffung eines rechtlichen Rahmens gelte auch für eine mögliche Lockerung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Bislang gilt vor allem im Bereich von Fußgängerzonen und belebten Straßen eine Maskenpflicht. Diese soll, wo immer möglich gelockert werden, wobei die Maskenpflicht in der aktuellen Verordnung nicht mehr inzidenzgebunden ist. „Mit den kreisangehörigen Kommunen stimmen wir uns ab, wo die Maskenpflicht aufgehoben werden kann und wo sie Bestand haben muss. Auch hier gehe ich von einer Entscheidung beziehungsweise Änderung der bestehenden Allgemeinverfügung im Laufe der nächsten Tage aus“, erklärt Brych.

Die vielfach geforderte weitere Öffnung des Einzelhandels ist dagegen nicht möglich. „Die neue Verordnung sieht keine Lockerungen im Handel bei bestimmten regionalen Inzidenzen vor“, so Landrat Thomas Brych.


Im Hinblick auf die angekündigten flächendeckenden Corona-Schnelltests wurde aktuell konkretisiert, dass es nicht Ziel der auf Bundesebene getroffenen Verabredung sei, eine eigene staatliche Infrastruktur aufzubauen. Für die Durchführung der Tests sollen in erster Linie die niedergelassenen Ärzte, die Zahnärzte und Apotheken herangezogen werden. Bei entsprechendem Bedarf könnten ergänzend in Gemeinden kommunale Testzentren angeboten werden. Auch auf private Anbieter, so ist aus Landeskreisen zu vernehmen, könne gegebenenfalls zurückgegriffen werden. „Wir haben keinen klar definierten Auftrag erhalten, entsprechende Teststrukturen aufzubauen. Nichtsdestotrotz machen wir uns natürlich Gedanken und führen Gespräche, wie wir in diesem Bereich möglicherweise sinnvoll unterstützen können. Klar ist aber auch, dass wir uns keine Aufgabe heranziehen, für die wir am Ende nicht verantwortlich zeichnen“, sagt Landrat Brych.

"Infektionsgeschehen nur eine Momentaufnahme"


Trotz der zaghaften Lockerungen und den Fortschritten bei den Impfungen bittet der Landrat weiterhin um Vorsicht und Zurückhaltung. „Die Pandemie begleitet uns inzwischen seit fast einem Jahr. Mir ist bewusst, dass viele ob der zahlreichen Einschränkungen und Vorschriften müde sind. Dennoch müssen wir uns weiter bemühen und uns an die gängigen Abstands- und Hygieneregeln halten. Das Infektionsgeschehen ist immer nur eine Momentaufnahme und kann trotz der erfreulichen Entwicklungen der vergangenen Tage auch schnell wieder umschlagen.“


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