Landkreis informiert: Corona-Quarantäne kann noch nicht verkürzt werden

Die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde müssen noch in rechtliche Form gegossen werden.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

Goslar. Beim Gesundheitsamt des Landkreises Goslar mehren sich nach der Bund-Länder-Runde am vergangenen Freitag die Anfragen zu einer Verkürzung der Corona-Quarantäne. Die Länderchefs hatten vor dem Wochenende mit dem Bund über neue Corona-Maßnahmen verhandelt. Unter anderem soll die Quarantäne-Dauer verkürzt werden (regionalHeute.de berichtete). Die neuen Vorschriften sind allerdings noch nicht in Kraft getreten, weshalb eine Verkürzung der häuslichen Isolation zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist. Darüber informiert der Landkreis in einer Pressemitteilung.


Landrat Dr. Alexander Saipa kann nachvollziehen, dass dies bei Betroffenen wenig Begeisterung auslösen dürfte, bittet aber um Verständnis, denn die Regelungen müssen erst in eine rechtsverbindliche Form gebracht werden. "Die Kommunikation hätte vor allem hinsichtlich der Quarantäne-Regelungen deutlicher ausfallen können. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die sich aufgrund ihres Status als Kontaktperson in Quarantäne befinden, sind davon ausgegangen, dass die neuen Beschlüsse sofort greifen. Dies ist jedoch nicht der Fall, was verständlicherweise auch für Unverständnis gesorgt hat“, sagt Landrat Dr. Saipa.


Wer sich mit der Omikron-Variante des Coronavirus infiziert hat oder Kontakt zu einem Infizierten hatte, muss künftig für zehn Tage in Isolation (gilt für Infizierte) beziehungsweise in Quarantäne (gilt für Kontaktpersonen). Die Möglichkeit einer Freitestung ab dem 7. Tag durch PCR-Test wird in Erwägung gezogen. Für Menschen, die in der sogenannten "kritischen Infrastruktur" beschäftigt sind, sollen spezielle Regeln greifen. So sollen etwa Krankenpfleger, Polizisten oder Ärzte, die Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, die Quarantäne bereits nach fünf Tagen beenden dürfen, sofern sie einen negativen PCR-Test vorweisen können. Infizierte sollen die Isolation nach sieben Tagen bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses verlassen können. Wichtige Voraussetzung ist stets, dass die Betroffenen für die Dauer von mindestens 48 Stunden keine Symptome aufweisen.

Verordnung muss geändert werden


Die neuen Corona-Regeln werden vermutlich frühestens am nun kommenden Wochenende Wirkung entfalten. Denn für die Umsetzung der gefassten Bund-Länder-Beschlüsse muss die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeveordnung geändert werden. Der Bundestag wird sich im Laufe der Woche damit befassen. Im Anschluss daran müssen die Länder die neuen Maßnahmen mit ihren jeweils eigenen Verordnungen umsetzen. Der Landkreis wird informieren, wenn die neuen Regeln in Kraft getreten sind.


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