Mandatsverzicht der FDP: Bürgerliste lässt nicht locker

von Robert Braumann


Henning Wehrmann Bürgerliste Goslar. Foto: Werner Heise
Henning Wehrmann Bürgerliste Goslar. Foto: Werner Heise | Foto: Werner Heise

Goslar. Es waren schwere Geschütze, die die Bürgerliste gegen Christian Rehse, FDP, auffuhr. Sein Mandatsverzicht sei institutionalisierte Wählertäuschung, hieß es. Dieser wehrte sich - er könne die Arbeit nicht so ausfüllen, wie er von sich selbst erwarten würde. Zur Kreisstagssitzung fragt die Bürgerliste nun, ob es bereits in der Vergangenheit zu ähnlichen Vorfällen gekommen sei.


Die Bürgerliste für Goslar und Vienenburg hatte in einem Statement erklärt, dass sie Rehse nur ein Scheinkandidat bei der Kreistagswahl gewesen sei, der den Wählerwillen als Spielball für seine eigenen Interessen missbraucht habe (Lesen Sie hier das ganze Statement). Rehse wiederum setzte sich dagegen zur Wehr. Er sagte: "Ich habe bewusst an nachgeordneter 7. Listenstelle für den Kreis zur Unterstützung unseres langjährigen und erfahrenen Kreistagsmitgliedes Wolfgang Just kandidiert. Entgegen aller Erwartung haben mich die Wähler mit einem kleinen Vorsprung an den ersten Platz gewählt, obwohl ich noch nie im Kreis gearbeitet habe. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mich nicht wohl dabei fühle, dieses Amt nicht annehmen zu können und bitte um Verständnis für folgende Argumente: Bei voller beruflicher Tätigkeit und gewissenhafter Ausübung des Mandates in der Stadt Goslar sowie Führung der intensiven Arbeit einer kleinen Fraktion kann man ein zweites Mandat nicht in dem Maße ausüben, wie es die Wähler zu Recht erwarten. Für mich gibt es kein halbschwanger." Seine kompletten Aussagen finden Sie hier.

Kam das bereits vor?


Zur Kreisstagssitzung am 31. Oktober 2018 fragt die Bürgerliste nun die Verwaltung, ob es bereits in der Vergangenheit zu ähnlichen Vorfällen gekommen sei. Konkret geht es dabei um die Kommunalwahlen 2011, 2006, 2001, 1996, 1991 und 1986. Verbunden mit der Frage, ob es seitens der FDP bereits ähnliche Mandatsverzichte zu Gunsten von Bewerbern die nicht direkt in den Kreistag gewählt wurden gab.


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