Millionengrab Kattenberg - SPD fordert Offenlegung aller Fakten

Der Bürgermeister versprach im vergangenen November "maximale Transparenz und Aufklärung". Die SPD will dies nun einfordern.

Die Brachflächensanierung am Kattenberg entwickelte sich zum finanziellen Desaster. Die Gründe dazu sollen nach dem Willen der SPD öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die Brachflächensanierung am Kattenberg entwickelte sich zum finanziellen Desaster. Die Gründe dazu sollen nach dem Willen der SPD öffentlich zugänglich gemacht werden. | Foto: Pixabay

Goslar. Die Sanierung der Kattenberg-Brachfläche entwickelte sich schleichend zur Kostenfalle. Aus anfänglich 900.000 Euro Kosten für die Altlastenentsorgung von Schadstoffen aus dem zweiten Weltkrieg wurden ganze vier Millionen Euro. Im November vergangenen Jahres schaltete der Bürgermeister das Rechnungsprüfungamt ein. Die SPD fordert nun eine Offenlegung des Prüfungsberichts.


Gemäß einer Beschlussvorlage der SPD liege der Prüfungsbericht inzwischen vor und sei am 5. Februar im Verwaltungsausschuss besprochen worden. Da die Sitzungen des Verwaltungsausschusses jedoch nicht öffentlich sind, fehle es nach Meinung der SPD bisher an der von Junk versprochenen "maximalen Transparenz und Aufklärung" für die Bürger. Bei den Kosten, die mittlerweile auf vier Millionen Euro angestiegen sind, handele es sich um Steuern und Gebühreneinnahmen der Bürgerinnen und Bürger, die durch eine Fehlentscheidung der Stadt Goslar mit dem Hauptverwaltungsbeamten, dem Oberbürgermeister, entstanden seien, argumentiert die SPD. Der Antrag soll in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. März beraten werden - wieder hinter verschlossenen Türen. Einige Antworten liefert jedoch die Antwort auf eine Anfrage der SPD an die Verwaltung.

Weitere Kostensteigerungen unwahrscheinlich


Eine Anfrage der SPD-Fraktion, deren Antwort aus der Verwaltung unserer Redaktion vorliegt, sah der ursprüngliche Zeitplan für das Projekt bereits eine Fertigstellung zum 31. Juli des Jahres 2017 vor. Derzeit werde - abhängig von der Witterung - davon ausgegangen, dass die Brachflächensanierung Ende Mai 2020 abgeschlossen sein könnte. Die Kosten dafür steigerten sich vom ersten Förderantrag im Jahr 2016 von 893.452 Euro auf bis heute 4.070.000 Euro. Dem gegenüber stehen die Einnahmen für den bereits durchgeführten Verkauf an den Investor von lediglich 1.250.000 Euro. Immerhin - von einer weiteren Kostensteigerung gehe man nach Angaben der Verwaltung derzeit nicht mehr aus.

Ebenfalls aus Steuergeldern, die allerdings nicht aus der Stadtkasse stammen, schlagen die Fördermittel der NBank aus dem Brachflächenrecyclingprogramm und der Kofinanzierung des Landes Niedersachsen zu Buche. Nach Angaben der Verwaltung bestehe die Möglichkeit, weitere Fördermittel zu erhalten. Die Anträge seien am 18. Dezember 2019 gestellt worden. Die Höhe der derzeitigen Förderung beträgt etwa 1.5 Millionen Euro.

Kein Zurück


Abzüglich aller Förderungen entsteht der Stadt durch die Maßnahme derzeit noch immer ein Minus in Höhe von 1.232.000 Euro. Die in Goslar spätestens seit dem Abriss des Offizierskasinos am Fliegerhorst nicht unumstrittene Klosterkammer als Käufer des Geländes habe gemäß der Antwort auf eine Anfrage der FDP im Rat der Stadt Goslar jegliche Nachverhandlungen über den Kaufpreis abgelehnt. Laut Verwaltung seien diese gemäß Vertrag aber ohnehin unmöglich. Eigentlich sollte der Kaufpreis in zwei Teilen an die Stadt gehen. 250.000 Euro als Anzahlung, sowie eine Million nach der Sanierung. Als die Kosten das erste Mal stiegen, versuchte die Stadt den Investor dazu zu bewegen, die Restsumme sofort zu zahlen. Dieser ließ sich darauf ein - sofern die Stadt auf ihr Rücktrittsrecht vom Vertrag verzichte. Die Stadt willigte ein.

Projekt muss abgeschlossen werden


Ein Abbruch des Verfahrens sei nach derzeitigem Stand ebenfalls unmöglich: "Nach erfolgtem Beginn der Maßnahme ist eine vollständige Beseitigung oder Sicherung der Altlast unumgänglich", so die Verwaltung in der Antwort auf eine Anfrage der SPD. Weiter heißt es: "Sollte die Maßnahme nicht dahingehend abgeschlossen werden, dass die Fläche bebaut werden kann, ist mit einer Rückforderung des Kaufpreises zu rechnen. Sofern durch eine vorzeitige Beendigung der Maßnahme der Förderzweck nicht erreicht wird, stellt dies einen wichtigen Rückforderungsgrund für den Fördermittelgeber dar."

Genaue Antworten dazu, an welchen Stellen welche Fehlentscheidungen getroffen worden sind, enthält der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes. Ob dieser veröffentlicht wird, muss in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses entschieden werden.



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