Roy Kühne begrüßt Zuschuss für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung

Anträge können ab sofort bis zum 30. September 2020 bei den jeweils zuständigen Dachorganisationen gestellt werden. Weitere Informationen und das Antragsformular sind zu finden unter www.bmfsfj.de.

Dr. Roy Kühne freut sich über die Zuschüsse des Bundes für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung mit Übernachtungsangeboten.
Dr. Roy Kühne freut sich über die Zuschüsse des Bundes für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung mit Übernachtungsangeboten. | Foto: Dr. Roy Kühne MdB

Berlin/Goslar. Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungs- und Familienferienstätten sowie andere gemeinnützige Einrichtungen mit Übernachtungsbetrieb, die die durch die Corona-Pandemie weiterhin mit erheblichen Einnahmeausfälle konfrontiert sind, können nun Zuschüsse über das "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit" des Bundes beantragen. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne mit.


Kühne: "Jugendherbergen und Schullandheime sind für Kinder und Jugendliche wertvolle Bildungs- und Begegnungsorte. Auch im Erwachsenenalter wird man sich noch an die dort verbrachte Zeit erinnern. Corona hat dazu geführt, dass der Betrieb dieser Einrichtungen noch immer nur eingeschränkt möglich ist. Dies führt zu erheblichen Einnahmeausfällen und oft zu existenzgefährdenden Situationen. Mit dem Sonderprogramm des Bundes sollen diese Angebote auch in Zukunft sichergestellt werden."

Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt. Die Höhe beträgt bis zu 90 Prozent des dargelegten Liquiditätsengpasses zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. Dezember 2020 und maximal 400 Euro pro Bett.


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