Ruhefristen auf Goslarer Friedhöfen laufen ab


Bald werden viele Gräber wieder eingeebnet. Symbolfoto: Pixabay
Bald werden viele Gräber wieder eingeebnet. Symbolfoto: Pixabay

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Goslar. Irgendwann ist es so weit: Zu einem bestimmten Zeitpunkt laufen die Ruhefristen von Reihengrabfeldern ab und sie werden zur Wiederverwendung eingeebnet. So regelt es die bestehende Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Goslar. Hierüber berichtet die Stadt Goslar in einer Pressemitteilung.


Lediglich bei Familiengrabstellen ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich und es erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung an die Berechtigten. Auch gegenwärtig sind bei einem Teil der Gräber auf den Goslarer Friedhöfen die Ruhefristen abgelaufen.

Auf dem Friedhof an der Hildesheimer Straße sind davon alle Familiengrabstellen mit Nutzungsrecht bis zum 31. Dezember dieses Jahres betroffen; außerdem alle Urnenreihengrabstellen, die vor 2005 belegt wurden. Auf den Friedhöfen Feldstraße, Oker und Jerstedt geht es um die Erdreihengräber, die vor 1990, und alle Urnenreihengrabstellen, die vor 2005 belegt wurden, sowie um alle Familiengräber mit einer Nutzungszeit bis Ende dieses Jahres. Auf dem Friedhof Hahnenklee seien lediglich die Familiengrabstellen tangiert, deren Nutzungsrecht am 31. Dezember ausläuft.

Bis zum 31. Januar nächsten Jahres ist Zeit, vorhandene Grabsteine oder Grabanlagen zu entfernen; danach werden sie von der Stadt Goslar abgeräumt. Verlängerungsanträge für Familiengrabstellen könne man bis zum 31. Januar 2020 beim Betriebshof Goslar an der Feldstraße 52, 38640 Goslar, stellen.