Goslar. Der städtische Ausschusses für Bildung, Familie und Soziales hat dem von der FDP-Ratsfraktion eingereichten Antrag auf die Rückerstattung der Kita-Gebühren zugestimmt (RegionalGoslar.de berichtete).
Der Antrag wurde allerdings in einer abgeänderten Form, wie ihn die SPD-Ratsfraktion während der Sitzung einreicht hat, angenommen. Demnach sollen Eltern, die anteiligen Betreuungsgebühren für die fehlenden Dienstleistung, sowie die Verpflegungsentgelte, die während des Streikzeitraums vom 11. Mai bis zum 4. Juni, zurückerstattet werden. Diese Regelung soll für die Eltern gelten, die ihre Kinder während dieser Zeit nicht in Notgruppen unterbringen konnten. Zudem müssen die betroffenen Mütter und Väter einen Antrag auf die Erstattung stellen.
Bisher seien drei Anfragen von Eltern auf Rückerstattung bei der Stadt Goslar eingegangen. "Eine Familie hat die Gebühren selbstständig gekürzt", erklärte Karin Jünke, zuständige Sachbearbeiterin in der Stadtverwaltung.
Zeitnah soll dann einer Änderung der Kindertagesstätten-Gebühresatzung anvisiert werden, in der das zukünftige Verfahren in Streikfällen geregelt wird. Darin sollen die Rahmenbedingungen einheitlich für alle Kindergärten in der Stadt Goslar geregelt werden.
Im Ausschuss sprach man sich mehrheitlich für die Gebührenerstattung aus. Zumal, so argumentierten einige Ausschussmitglieder wie Martin Mahnkopf, (SPD) und Rüdiger Wohltmann (Linke), spräche man hier von einer geringen Summe, über die man nicht viel debattieren sollte. Lediglich einer Änderung der Satzung sollte zeitnah erfolgen. Die Gebührenrückerstattung würde sich auf rund 2.100 Euro belaufen, sollten alle Eltern auf eine Rückzahlung bestehen.
Grund zur kurzen Diskussion gab es im Vorfeld dennoch. Denn, so Almut Broihan (CDU) und Sabine Seifarth (Bündnis 90/Die Grünen) solle man hier auch an die Solidarität der Gesellschaft und das Verständnis der Eltern appellieren. Die Beträge, über die man hier verhandele, seien so gering, dass Eltern auch als Zeichen der Unterstützung darauf verzichten könnten.
Das letzte Wort hat der Rat der Stadt. Dieser muss in seiner kommenden Sitzung darüber entscheiden, ob der Empfehlung des Ausschusses gefolgt wird.
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