Goslar. Die Stadt Goslar sucht für die Aufstellung der Vorschlagsliste des Stadtgebietes Goslar zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffinnen und -schöffen freiwillige Bürgerinnen und Bürger. Die Wahlperiode umfasst einen Zeitraum von 2024 bis 2028. Der Einsatz erfolgt an den Strafkammern des Landgerichts Braunschweig sowie dem Schöffengericht am Amtsgericht Goslar. Das teilt die Stadt Goslar in einer Pressemeldung mit.
Das Amt einer Schöffin beziehungsweise eines Schöffen ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger verpflichtet sind. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes sind Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Auch Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, sind von einer möglichen Amtsübernahme ausgeschlossen.
Mit gleichem Stimmrecht
In ihrer Tätigkeit üben Schöffinnen oder Schöffen ehrenamtlich das Richteramt aus und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern. Sie üben hiermit einen Teil der Staatsgewalt aus und wirken dabei mit, wenn Mitbürgerinnen oder Mitbürger strafrechtlich freigesprochen oder verurteilt werden. Hierfür nehmen die Ehrenamtlichen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht an der gesamten Hauptverhandlung in einem Strafrechtsverfahren teil und sind somit Bestandteil bei der Rechtsfindung.
Bewerberinnen und Bewerber sollten bereits das 25. Lebensjahr aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus sollten sie im Stadtgebiet Goslar wohnen, sowie nicht in Vermögensverfall geraten sein. Bewerbungen von Personen, die Interesse an einer Jugendarbeit haben und sich als Jugendschöffin oder Jugendschöffe engagieren möchten, werden ebenfalls gerne entgegengenommen.
Bewerbung bis Mitte Februar
Alle an der Übernahme eines Ehrenamtes Interessierte, die die vorgenannten Erfordernisse erfüllen, können sich bei der Stadt Goslar, Fachdienst Recht, Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar, bis spätestens 15. Februar 2023 melden. Bewerbungs- und Vorschlagsformulare sind auch am Schalter des Bürgerbüros in der Charley-Jacob-Straße 3 oder im Internet unter www.schoeffenwahl.de erhältlich. Über diese Website und unter der Telefonnummer 05321/ 704-435 gibt es zudem weitere Informationen.
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