Vereinssport in Sporthallen und auf Sportfreiflächen wieder möglich

Mit den neuen Regeln gehe auch der Wegfall der bisherigen Testpflicht einher.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Goslar. Die Vereine im Landkreis Goslar können ab sofort wieder die Sporthallen und Sportfreiflächen im Kreisgebiet nutzen. Möglich machen dies die jüngsten Lockerungen im Zuge der Corona-Pandemie. Laut der neuesten Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die seit dem gestrigen Montag Wirkung entfaltet, können die Sportanlagen (inkl. Sporthallen) in Landkreises und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz stabil unter 35 liegt, wieder regulär durch die jeweiligen Sportvereine genutzt werden. Es gelten keine Kontaktbeschränkungen, und auch Kontaktsport in größeren Gruppen ist wieder möglich. Dies teilt der Landkreis Goslar mit.


Mit den neuen Regeln gehe auch der Wegfall der bisherigen Testpflicht einher. Die Vereine seien jedoch weiterhin aufgefordert ein Hygienekonzept zu erstellen und umzusetzen. Auch die Nutzung der Duschen sowie Umkleideräume sei ab sofort wieder möglich. Sporthallen beziehungsweise Sportanlagen, die aufgrund aktueller Bau- oder Sanierungsmaßnahmen geschlossen sind, stünden nicht zur Verfügung.

Landrat Thomas Brych begrüßt die Öffnung der Sportstätten. „Die vergangenen Monate haben uns deutlich vor Augen geführt, welch hohen Stellenwert der Sport hier bei uns genießt. Deshalb freue ich mich mit allen Vereinen, dass wir nun endlich zu einer gewissen Normalität zurückkehren können und die Sportanlagen öffnen dürfen. Dennoch möchte ich dringend an die Vernunft appellieren und darum bitten weiterhin Vorsicht walten zu lassen. Ich möchte nämlich nicht, dass sportliche Aktivitäten am Ende Grund für ein größeres Ausbruchsgeschehen sind“, sagt Landrat Brych.

Vor diesem Hintergrund werbe die Kreisverwaltung auch darum die Kontaktnachverfolgung weiterhin aufrechtzuerhalten. Mit der digitalen Lösung der Luca-App sei dies beispielsweise auch ohne großen bürokratischen Aufwand möglich. Und für die Durchbrechung möglicher Infektionsketten könnten die Daten ausgesprochen hilfreich sein. Sollte die Inzidenz wieder über 35 Neuinfektionen steigen, werde der Landkreis dies mit einer Allgemeinverfügung feststellen. In diesem Zusammenhang würden dann auch wieder andere Regelungen für den Sport greifen.


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