Vienenburger Supermarkt-Räuber kommen vor Gericht

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Gegen die beiden Männer, die im Oktober und Dezember 2015 den Getränkemarkt eines Vienenburger Supermarktes überfielen, wurde nun Anklage wegen Raubes erhoben. Foto: Polizei
Gegen die beiden Männer, die im Oktober und Dezember 2015 den Getränkemarkt eines Vienenburger Supermarktes überfielen, wurde nun Anklage wegen Raubes erhoben. Foto: Polizei



Vienenburg/Braunschweig. Gegen die beiden Männer, die im Oktober und Dezember 2015 den Getränkemarkt eines Vienenburger Supermarktes überfielen (regionalHeute.de berichtete), wurde nun Anklage wegen Raubes erhoben . Dies teilte das Landgericht Braunschweig am Mittwochmorgen mit. Die Verhandlung soll am Montag den 25. Juli vor der Großen Strafkammer am Landgericht eröffnet werden. 

Den beiden 21-jährigen Angeklagten, die sich derzeit in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, gemeinsam einen Getränkemarkt in Vienenburg zu überfallen. Dafür habe sich der eine Angeklagte eine Machete und eine Luftpistole besorgt. Nachdem sie mit einem Auto am 23. Oktober 2015 zum Getränkemarkt gefahren seien, hätten sie die Machete und die Luftpistole zwecks Einschüchterung der Mitarbeiter sichtbar in der Hand gehalten. Nach Betreten des Getränkemarkts seien die Angeklagten auf zwei Verkäuferinnen zugegangen und hätten von diesen verlangt, die Kasse zu öffnen. Auf die Aufforderung des einen Angeklagten, es handele sich um einen Überfall und die Kasse solle aufgemacht werden, hätten die Verkäuferinnen nicht reagiert. Schließlich habe der eine Angeklagte die Kasse mit der Machete aufgebrochen und die Angeklagten seien mit dem Bargeld in Höhe von 924,25 Euro geflüchtet.

Zweiter Überfall im Dezember


Am 14.Dezember 2015 hätten sich die Angeklagten zu einer weiteren Tat entschlossen (regionalHeute.de berichtete). Unter Mitführung einer Machete und einer Softair-Pistole seien die Angeklagten in einen Rewe-Markt in Vienenburg gegangen, um dort Geld aus der Kasse mitzunehmen. Der eine Angeklagte habe den beiden Mitarbeitern des Marktes zu verstehen gegeben, dass er die mitgeführte Softair-Pistole einsetzen würde. Der andere Angeklagte habe die Mitarbeiter aufgefordert, sich auf den Boden zu legen. Diese seien jedoch in den hinteren Marktbereich geflüchtet und hätten an- schließend einen Alarm ausgelöst. Die Angeklagten hätten nach Aufbrechen der Kasse mit Hilfe der Machete 620 Euro erbeutet.

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