Warnstufe 1 - Landesweite Intensivbettenbelegung ist über 5 Prozent

Es ändert sich nur in einem Punkt etwas.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Goslar. Nachdem ab Donnerstag, den 16. September bereits die Beschränkungen der Corona-Verordnung, insbesondere zur verpflichtenden Anwendung der 3G-Regel in vielen Lebensbereichen aufgrund der mehrtägigen Überschreitung der Inzidenz von 50 in Kraft getreten sind, wird im Landkreis Goslar ab Sonntag, nunmehr auch die Warnstufe 1 festgestellt. Das teilt der Landkreis in einer Pressmitteilung mit.


Grund dafür ist, dass neben der 7-Tage-Inzidenz von mehr als 35 nunmehr auch der Leitindikator des landesweiten Anteils bei der Intensivbettenbelegung seit mehr als fünf Tagen den Schwellenwert von 5 Prozent überschritten hat. Eine diesbezügliche Allgemeinverfügung zur Feststellung der Warnstufe 1 mit Gültigkeit ab Sonntag wurde bekannt gemacht. Inhaltlich ändert sich gegenüber den erweiterten Regelungen, die bereits seit letzten Donnerstag gelten, für die Bevölkerung nicht viel. Durch die Feststellung der Warnstufe 1 kommen lediglich im Bereich der Betreuung für Gruppen von Kindern und Jugendlichen weitere Einschränkungen hinzu. Bei entsprechenden Angeboten ist die Zahl der gleichzeitig anwesenden fremden Kinder und/oder Jugendlichen auf die Anzahl 50 beschränkt und es muss bei mehrtägigen Angeboten – ähnlich wie man es aus dem Beherbergungsgewerbe kennt – vor Beginn der Veranstaltung ein negativer Test und weitere zwei negative Tests pro Woche vorgelegt werden. Dies gilt insbesondere in Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Zeltlagern, Jugend- und Erwachsenenbildungsstätten sowie Landes- und Kreissportschulen, vergleichbaren verbandseigenen Einrichtungen, Mehrgenerationenhäusern und ähnlichen Einrichtungen und unabhängig davon, ob die mehrtägigen Betreuungsangebote mit oder ohne Übernachtungen stattfinden. Die Regelungen im Zusammenhang mit der Warnstufe 1 gelten vorerst bis zum 22. September, da die zeitliche Gültigkeit unmittelbar mit der Geltungsdauer der aktuellen Corona-Verordnung verknüpft ist.

Die weiteren Regelungen, auch in Form von zusammenfassenden und nach Themen sortierten Schaubildern, und die Beantwortung zu häufig gestellten Fragen rund um die aktuellen Corona-Regeln können auf der Seite des Landes Niedersachsen unter www.niedersachsen.de oder über das Corona-Informationsportal des Landkreises Goslar eingesehen werden, das über die Homepage (www.landkreis-goslar.de) erreicht werden kann.


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