Goslar. Das Weihnachtsgeld ist bei Vielen zum Jahresende fest eingeplant. Oftmals nicht nur für Weihnachtsgeschenke sondern auch für die Zahlung von Versicherungen am Beginn des neuen Jahres. Das teilt der Deutsche Gewerkschaftsbund, Kreisverband Goslar, mit.
Gibt es einen Anspruch auf diese Sonderzahlung? Kann dieses Geld einfach gestrichen werden? Wie ist die Rechtslage während des Mutterschutzes und während der Elternzeit? Wem diese wichtige Sonderzahlung am Jahresende zusteht, das können Interessierte in dem Ratgeber „Weihnachtsgeld – Informationen und Tipps für Beschäftigte“ nachlesen. Man erhält den Flyer beim Deutschen Gewerkschaftsbund, Kreisverband Goslar, Vititorwall 14, 38640 Goslar, Tel. 05321/22452
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