Wie lang darf der Weg mit dem Bus zur Schule dauern?

Die CDU im Kreistag Goslar möchte, dass kein Schüler länger als eine Stunde unterwegs ist. der Landkreis sieht dies skeptisch.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

Landkreis Goslar. Nach der Einführung des neuen Fahrplans der HarzBus GbR im Juli hatte es heftige Kritik gegeben, unter anderem an zu langen und nicht zuverlässigen Verbindungen für Schüler. Der Bus-Anbieter hatte sich bereits der Kritik gestellt und Verbesserungen des Fahrplans angekündigt (regionalHeute.de berichtete). Schon Ende August hatte die CDU-Fraktion im Goslarer Kreistag einen Antrag eingereicht, dass der Landkreis sicher stellen müsse, dass kein Schulweg länger als eine Stunde dauern soll. In der Sitzung am heutigen Montag wird darüber verhandelt. Der Landkreis zeigt sich allerdings bereits vorab skeptisch.


Der CDU-Antrag sieht vor, dass die zumutbare Schulwegzeit (Geh- und Fahrzeit) generell nicht länger als 60 Minuten dauern darf. Für den Primarbereich (1. bis 4. Klasse) solle eine Zeit von maximal 30 Minuten nicht überschritten werden. Die Wartezeit am Schulstandort solle vor und nach Unterrichtsbeginn im Primarbereich nicht mehr als 30 Minuten, in den übrigen Bereichen nicht mehr als 45 Minuten betragen. Der Landkreis Goslar als Träger der Schülerbeförderung, müsse dafür sorgen, dass diese unter zumutbaren Bedingungen erfolge.

In der Praxis überhaupt durchführbar?


In einer Stellungnahme äußert sich die Landkreisverwaltung skeptisch bezüglich der Umsetzung des Antrages. Die Schülerbeförderung im Landkreis erfolge im Rahmen der Integration in den regulären Linienverkehr. Vor einer etwaigen Beschlusslage seien daher die ausführenden Beförderungsunternehmen anzuhören, ob und inwieweit entsprechende Schulwegzeiten in der Praxis überhaupt durchführbar seien.

Außerdem hätten sich die von der Rechtsprechung und Kommentierung entwickelten maximalen Schulwegzeiten in der Praxis bewährt. Diese seien in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Schulgesetz in der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Goslar so geregelt, dass Schulwege für Kinder im Primarbereich maximal 45 Minuten dauern dürfen. Bei Schülern der Klassen 5 und 6 sind es 60 Minuten, in den Klassen 7 bis 10 sogar 75 Minuten. Jugendlichen im berufsbildenden Bereich kann ein Schulweg von 90 Minuten zugemutet werden.

Individuelle Lösungen möglich


Im konkreten Einzelfall könnten aber individuelle Lösungen angeboten werden. Sollten zum Beispiel medizinische Gründe für eine geringere Belastbarkeit des jeweiligen Kindes sprechen, so könne bereits nach derzeitigem Stand ein Antrag auf individuelle Beförderung im freigestellten Mietwagenverkehr gestellt werden. Hierbei erfolge die Beteiligung des Gesundheitsamtes.

Hinsichtlich der Wartezeiten während des Schulweges gebe es weder in der Schülerbeförderungssatzung noch im Schulgesetz konkrete Regelungen. Im Rahmen einer internen fachlichen Konkretisierung seien aber anhand der gängigen Kommentierungen eine Regelung festgelegt worden. So gelte für alle Kinder und Jugendlichen, die einen Anspruch auf Schülerbeförderungsleistungen haben, eine maximale Wartezeit vor Schulbeginn von 15 Minuten und eine Wartezeit nach Schulende von 30 Minuten.


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