Zahl der Anträge auf kleinen Waffenschein steigt weiter


Täuschend echt: die Schreckschusswaffen sind den Originalen nachempfunden. Foto: Sina Rühland
Täuschend echt: die Schreckschusswaffen sind den Originalen nachempfunden. Foto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland

Mehr regionalHeute.de bei Google sehen?

Jetzt als bevorzugte Quelle festlegen

Goslar. Niedersachsenweit soll die Zahl der Anträge auf den "kleinen Waffenschein", der zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen berechtigt, bei den zuständigen Stellen stetig steigen.


Schon im Februar teilte der Landkreis Goslar mit, einen rapiden Anstieg der Anträge auf den kleinen Waffenschein zu verzeichnen und stellte als Erklärung einen Zusammenhang zu den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln her, welche medial für großes Aufsehen sorgten. Seitdem ist die Anzahl der Anträge weiter gestiegen. Auf erneute Nachfrage von regionalHeute.de teilte der Landkreis Goslar aktuelle Zahlen mit: 236 Anträge seien in diesem Jahr eingegangen, 43 würden gegenwärtig zur Bearbeitung vorliegen, heißt es. Zum Vergleich: Im ganzen Jahr 2014 gingen gerade einmal 25 Anträge ein, 2015 waren es 37.

Info:



Zum bloßen Erwerb einer Waffe mit PTB-Zeichen F genügt in Deutschland die Volljährigkeit – ihr Erwerb ist erlaubnisfrei; auch der Besitz ist erlaubnisfrei. Wenn jemand eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitzes (zum Beispiel eingezäuntes Grundstück) führen, das heißt zugriffsbereit bei sich tragen möchte, ist der kleine Waffenschein erforderlich. Reizstoffsprühgeräte mit PTB-Prüfzeichen dürfen auch ohne kleinen Waffenschein von Personen ab 14 Jahren in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.