Zweitwohnungen dürfen nicht mehr genutzt werden

Wer sich zurzeit in seiner Zweitwohnung befindet, muss schnellstmöglich die Rückreise antreten.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Goslar. Der Landkreis Goslar untersagt per Allgemeinverfügung mit Wirkung ab 21. März die Nutzung von Nebenwohnungen, im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Zweitwohnungen bekannt. Die Wohnungen dürfen nur bei zwingend beruflichen, medizinischen sowie aus ehe-, sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch weiterhin genutzt werden. Dies teilt der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung mit.


Personen, die bereits eine Zweitwohnung aufgesucht haben, müssten schnellstmöglich die Rückreise, spätestens bis zum 25. März, antreten.
Unter Nebenwohnungen würden alle Wohnungen, in der nicht – wie in der Hauptwohnung – der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen stattfindet, fallen. Maßgeblich für die Einordnung sei der Eintrag im Melderegister. Die Untersagung der Nutzung gelte vorbehaltlich einer möglichen Verlängerung zunächst bis einschließlich 18. April.


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