Grüne verteidigen geplante Wahlrechtsreform

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Katharina Dröge, hat die geplante Wahlrechtsreform gegen Kritik verteidigt.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Katharina Dröge, hat die geplante Wahlrechtsreform gegen Kritik verteidigt. "Es wäre ein wichtiges Signal an die Menschen in diesem Land, dass wir in der Lage sind, Gesetze zu beschließen im Deutschen Bundestag, die uns ganz persönlich als Abgeordnete betreffen, auch die Fraktionen an dieser Stelle zu ihrem Nachteil betreffen", sagte sie.


"Denn natürlich werden die Fraktionen kleiner werden. Auch meine Fraktion wird kleiner mit diesem Vorschlag, den wir hier machen." Ziel der Reform sei, dass der Bundestag nicht deutlich größer werde als vorgesehen. Der Vorschlag der Ampel-Fraktionen sieht vor, dass die "Zweitstimme" künftig "Hauptstimme" heißen soll und über die Zusammensetzung des Bundestages entscheidet.

Die Sitze, die auf die Landeslisten einer Partei entfallen, werden zunächst an die Kandidaten vergeben, die in ihrem Wahlkreis die meisten "Wahlkreisstimmen" erhalten haben. Gewinnen Kandidaten einer Partei in einem Land mehr Wahlkreismandate direkt, als der Partei nach dem Hauptstimmenergebnis zustehen, so werden diese Wahlkreise gar nicht vergeben. Damit entfallen die sogenannten "Überhangmandate". Sollten der Partei weitere Sitze zustehen, werden diese entlang der Landesliste vergeben.

Während AfD und Linke Offenheit für den Vorschlag gezeigt haben, kam aus der Unionsfraktion Kritik. "Wir halten den Vorschlag der Ampel für inakzeptabel. Wahlkreise, die gewonnen worden sind, müssen auch dazu führen, dass die Wahlkreisbewerber das Mandat im Deutschen Bundestag übertragen bekommen und ausüben können", sagte Unionsfraktionsvorsitzender Friedrich Merz (CDU). "Wir können das geltende Wahlrecht auch so verändern, dass es dabei bleibt, dass Wahlkreisbewerber, die gewählt worden sind, das Mandat übernehmen können und gleichzeitig der Deutsche Bundestag sehr deutlich verkleinert wird."

Die Union hatte zuletzt ein sogenanntes "Grabenwahlrecht" favorisiert, bei dem Erst- und Zweitstimme unabhängig voneinander vergeben werden. Das Modell fand auch deshalb keine Mehrheit im Bundestag, weil es - anders als der Ampel-Vorschlag - die Verhältnisse im Bundestag verändert hätte. Dröge schreibt der Union die Schuld am bisherigen Scheitern einer Reform zu: "Das lag insbesondere auch an der Blockadehaltung der CSU, die immer wieder ihre Einzelinteressen über das große Ganze gestellt hat. Und ich hoffe wirklich von Herzen, dass damit jetzt Schluss ist."

Man lade die demokratische Opposition ein, gemeinsam eine Reform des Wahlrechts zu beschließen, so die Grünen-Politikerin. "Wir haben die Hand ausgestreckt, und wir hoffen, dass sie ergriffen wird, denn so etwas sollte wirklich von der Breite des Parlaments getragen werden."


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