Grundsteuer soll erhöht werden

Grund für die Erhöhung sind unter anderem Defizite bis 2026. Der Haushalt des Jahres 2022 sei zudem durch die Pandemie gezeichnet.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Die Stadt plant in ihrem Entwurf für die Haushalte 2022 und 2023 eine Erhöhung der Grundsteuer B. Das geht aus der entsprechenden Beschlussvorlage hervor. Grund für diese Erhöhung seien Defizite bis 2026, mit denen die Stadt rechne. Derweil sei die Corona-Pandemie für den Haushalt des Jahres 2022 bedeutend.



Ab 2023 soll der Hebesatz für die Grundsteuer B 500 vom Hundert (v.H.) betragen. Bis 2022 liegt dieser noch bei 480. Für das Jahr 2022 erwartet die Stadt Erträge in Höhe von 11,1 Millionen und für 2023 11,6 Millionen Euro. Im Vergleich zu 2021 steigt der Ertrag aus der Grundsteuer im neuen Jahr damit um 400.000 Euro und 2023 um eine halbe Million. Die Stadt weist darauf hin, dass diese an die allgemeine Teuerung angepasst werden müsse. Zudem werde in diesem und nächstem Jahr mit Fehlbedarfen in Höhe von jeweils 5,78 und 7,99 Millionen Euro gerechnet. Nach internen Entlastungsprüfungen und einer Haushaltsklausur konnten die ursprünglichen Defizite jedoch gesenkt werden. Allerdings werde bis 2026 mit Defiziten gerechnet, die von Jahr zu Jahr aber abnehmen. 2022 sei zudem noch von der Corona-Pandemie geprägt.


Die Stadt sei aber durch Überschussrücklage aus den letzten zehn Jahren, in Höhe von 46,91 Millionen Euro gut aufgestellt, um diese Defizite, sollten sie eine Realität werden, ausgleichen zu können. Entsprechend heißt es in der Beschlussvorlage, dass das "Ziel der Haushaltsberatungen" sein sollte, "insbesondere für die Jahre 2023 bis 2026 eine sich verbessernde Defizit-Tendenz zu erarbeiten". Die Beschlussvorlage zum Haushaltsentwurf soll am 30. März dem Rat der Stadt vorgelegt werden.

Grundsteuer wurde bereits erhöht


Bereits für den Haushalt 2020 wurde die Grundsteuer erhöht (regionalHeute.de berichtete). Damals wurde der Satz auf 470 v.H. und für 2021 auf 480 v.H. erhöht. Vorher lag er seit 2017 bei 460 v.H.. Zuvor wurde auf eine für den Doppelhaushalt 2018/2019 geplante Anhebung verzichtet.


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