18-Jähriger wegen mehrerer sexueller Übergriffe vor Gericht

von Sandra Zecchino


Insgesamt fünf Verhandlungstage sind beim Landgericht Braunschweig angesetzt. Symbolbild: Thorsten Raedlein
Insgesamt fünf Verhandlungstage sind beim Landgericht Braunschweig angesetzt. Symbolbild: Thorsten Raedlein | Foto: regionalHeute.de

Helmstedt. Ein 18-jähriger Auszubildender aus Schöningen steht seit dem heutigen Mittwoch vorm Landgericht Braunschweig. Angeklagt ist er wegen sexueller Nötigung einer 13-jährigen in zwei Fällen und wegen versuchter Vergewaltigung eines weiteren Mädchens.


"Ich hatte Lust auf Sex", nach längerem zögern begann der Angeklagte zu erzählen. Vorher hatte er alle Anklagepunkte bis auf den des vollzogenen Geschlechtsverkehres eingeräumt.

Er hätte schon lange keine Freundin gehabt und wäre noch Jungfrau. Zusätzlich werde er in der Schule und im Ausbildungsbetrieb gehänselt, weil er noch nie mit einer Frau geschlafen habe.

Die dummen Gedanken


Drei Tage vor der Tat seien ihm die ersten Gedanken gekommen, schilderte der Angeklagte. Er wäre die Strecke im Kopf abgegangen und überlegte, wo er mit ihr hingehen könnte. Zusätzlich wäre ihm da bereits die Idee mit dem Cuttermesser gekommen. Eigentlich hätte er gehofft, dass diese Vorstellungen ausreichen, damit er die Tat nicht umsetzt. An dem Montag im Dezember 2016, auf dem Weg zu seinen Ausbildungsbetrieb in Helmstedt, konnte sich der Angeklagte nach eigenen Angaben jedoch nicht mehr zurückhalten. "Ich wollte es eigentlich nicht machen, aber dann war der Druck zu groß", berichtete er leise und mit vielen Unterbrechungen.

Wahrscheinlich hätte er das Messer nicht gebraucht, räumte er ein. Das 13-jährige Mädchen sei einen Kopf kleiner gewesen. Aber es gäbe ihm das Gefühl der Macht. Deshalb sei er, als er sie entdeckte, mit dem Messer in der Hand hinter ihr hergegangen. An der vorher ausgesuchten Stelle hielt er ihr mit einer Hand den Mund zu und mit der anderen Hand das Messer an den Hals. "Komm mit" hätte er gesagt und habe sie zu dem nicht einsehbaren Platz gelotst. Dort angekommen, griff er ihr unter den Pullover und forderte sie auf, die Hose runterzuziehen. Dann gab er an, er hätte versuchte, den Geschlechtsverkehr zu vollziehen, was jedoch nicht gelungen wäre. Daraufhin wäre er gegangen, schließlich hätte er nicht mehr viel Zeit gehabt, um pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen. Er hätte sie nur noch aufgefordert, es nicht weiterzuerzählen.

"Ich hatte ja nur gefragt"


Anschließend wäre das schlechte Gewissen gekommen und er passte sein Opfer am nächsten Tag erneut ab, um sich bei ihr zu entschuldigen. Die Entschuldigung hätte sie mit den Worten "Es ist in Ordnung" angenommen. Dennoch ging er ihr zwei Tage aus dem Weg. Dann wäre das Verlangen jedoch wieder zu groß gewesen. Er wartete auf dem morgendlichen Arbeitsweg erneut auf die 13-Jährige und fragte, ob er ihre Brust noch einmal anfassen könne. Daraufhin wären sie gemeinsam wieder an die Stelle gegangen und das Mädchen hätte ihren Pullover gehoben. Dieses Mal hätte er das Messer nicht genutzt, schließlich habe er nur gefragt und wenn sie nein gesagt hätte, wäre es auch in Ordnung gewesen.

Anschließend sei es noch zu weiteren sexuellen Handlungen gekommen, aber ein Geschlechtsverkehr hätte wieder nicht stattgefunden. Sie seien hinterher noch gemeinsam weitergegangen, bis sich ihre Wege getrennt hätten.

"Vielleicht nicht der richtige Weg"


Nachdem der Angeklagte bei dem ersten Opfer nicht bis zum Geschlechtsverkehr gekommen sei, habe er eine andere Möglichkeit gesucht, um Sex zu haben. Bei einer Prostituierten wäre er schon gewesen, aber das hätte nicht funktioniert. Deshalb wäre ihm der Gedanke gekommen, ein älteres Mädchen mit einem Messer zu überwältigen, "auch wenn das vielleicht nicht der richtige Weg ist", wie er einräumte.

Das nächste potentielle Opfer hätte er bereits vor der Tat gesehen und wartete mehrere Tage, um zu beobachten, wann sie den Weg nutzen würde. Als er sie am 27. Dezember sah, wäre ihm der Gedanke "jetzt oder nie" gekommen und er folgte ihr.

Der Angeklagte hielt sie mit einer Hand an der Schulter fest und drückte mit der anderen Hand das Messer an ihren Hals. Auf den Weg zu der Stelle, an der sich der Angeklagte bereits an seinem ersten Opfer verging, gelang es dem Mädchen, sich an einer Laterne festzuhalten. Daraufhin zeigte der Täter ihr erneut sein Messer, woraufhin sie jedoch nicht losgelassen habe, sondern um Hilfe rief. Deshalb hätte er losgelassen und wäre in die entgegengesetzte Richtung weggelaufen.

"Durch den Schrei war ich plötzlich wieder klar im Kopf und mir wurde bewusst, dass das nicht richtig ist, was ich hier mache", erzählte er.

Der nächsteVerhandlungstermin für kommenden Mittwoch,10. Mai, um 9 Uhr festgelegt.


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