Helmstedt/Schöningen. Was passiert mit Buschhaus? Diese Frage steht nicht erst seit 2016 im Raum, als das Braunkohlekraftwerk vom Netz genommen wurde. Zwar steht die Anlage zwischen Schöningen und Helmstedt noch bis Ende September dieses Jahres auf Reserve, danach gehen aber endgültig die Lichter in der Kohleverbrennung aus. Für eine Nachnutzung des Geländes gibt es bislang nur wenig sichere Pläne. Aber dafür umso größere Fragezeichen.
Nur wenige greifbare Fakten über die Zukunft des Geländes Buschhaus sind bekannt. Sicher ist bisher, dass die seit 1998 bestehende Müllverbrennung bestehen bleibt. Zusätzlich wurde in diesem Jahr der Grundstein für eine Klärschlammverbrennung mit angeschlossener Phosphorrückgewinnung gelegt. Ein zukunftsträchtiges Projekt, glaubt man Bauherr Energy from Waste. Immerhin soll hier aus Klärschlamm Phosphor recycelt werden. Eine solche Anlage ist die erste Ihrer Art in Niedersachsen. Zusätzlich wurde im vergangen Jahr bekannt, dass EEW und Avacon gemeinsam Fördermöglichkeiten für eine Wasserstoffanlage am Standort sondiert hatten. Genaueres ist über das Projekt bislang jedoch noch nicht bekannt.
Ein Vorteil von Buschhaus ist seine Anbindung. Parteiübergreifend ist man sich einig, dass die Nähe zur A 2 und die zentrale Lage zwischen Magdeburg, Braunschweig und Wolfsburg helfen werde neue Investoren anzulocken, zumal das Gelände bereits für Schwerindustrie zugelassen ist. Ein seltener Zustand für ein quasi leeres Gewerbegebiet in der gesamten Bundesrepublik. Entsprechend einigten sich die Städte Helmstedt und Schöningen auf ein gemeinsames Gewerbegebiet auf dem ehemaligen Kraftwerksgelände. Entsprechend gründete man gemeinsam den "Planungsverband Buschhaus". Der soll helfen Fakten zu schaffen. Diese Fakten zu schaffen sei jedoch eher eine mittelfristig zu lösende Frage, wie Landrat Gerd Radek (CDU), in einer Kreistagssitzung im vergangenen November zu Protokoll gab. Demnach sei noch nicht einmal sicher, ob die Anlage gesprengt oder zurückgebaut werde. Vor 2025, glaubt Radek, werde das Gelände "keiner neuen Nutzung zugeführt".
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