Ohne Fahrerlaubnis unterwegs: Verfahren gegen E-Scooter-Fahrer eingeleitet

Am E-Scooter befanden sich keine Versicherungskennzeichen, sodass die eingesetzten Beamten davon ausgingen, dass ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Helmstedt. Wie die Polizei am Sonntag berichtet, wurde ein Autofahrer am Samstag dabei erwischt, als er ohne Versicherungskennzeichen mit einem E-Scooter unterwegs war. Am Ende wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.



Am Sonntagmorgen um kurz nach 8 Uhr wurde ein 66-jähriger Helmstedter durch die Besatzung eines Funkstreifenwagens im Bereich der Kreuzung Goethestraße/ Am Ludgerihof auf einem E-Scooter festgestellt. Am E-Scooter befanden sich keine Versicherungskennzeichen, sodass die eingesetzten Beamten davon ausgingen, dass ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.

Strafverfahren eingeleitet


Während der Sachverhaltsaufnahme wurde dann festgestellt, dass der E-Scooter keine Straßenzulassung hatte und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h als Kraftfahrzeug führerscheinpflichtig ist. Dadurch, dass der Überprüfte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.


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