Außerschulische Nutzung der Turnhallen während der Sommerferien


In den Sommerferien können die Sporthallen des Landkreises nur ausnahmsweise von Vereinen genutzt werden. Symbolfoto: Frank Vollmer
In den Sommerferien können die Sporthallen des Landkreises nur ausnahmsweise von Vereinen genutzt werden. Symbolfoto: Frank Vollmer | Foto: Frank Vollmer

Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport, weist darauf hin, dass wie auch in den Vorjahren die außerschulische Nutzung der in der Trägerschaft des Landkreises Helmstedt stehenden Turnhallen während der Sommerferien grundsätzlich nicht möglich ist. Lediglich in Ausnahmefällen können Vereine die Turnhallen auch während der Ferien nutzen.






Hierzu ist eine rechtzeitige Antragstellung mit Darstellung der besonderen Ausnahmegründe zwingend notwendig. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Landkreisverwaltung hervor.

Anträge sindals Gesamtmeldung des Vereins beim Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport spätestens dreiWochen vor Ferienbeginn schriftlich mit Begründung zu stellen. Die Abgabefrist endet in diesem Jahr am 7. Juni. Später gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Der Landkreis Helmstedt gibt weiterhin bekannt, dass neben den Grundreinigungen, in einigen Hallen zusätzlich Sanierungsmaßnahmen in den Ferien stattfinden sollen. Eine Nutzung der Sporthallen der Oberschulen Velpke und Lehre, des Gymnasium Anna-Sophianeum Schöningen, der IGS Giordano-Bruno Helmstedt sowie der Helmstedter Kanthalle ist vollständig ausgeschlossen. Weitere Einschränkungen können darüber hinaus, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend ausgeschlossen werden.




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