Dürfen Heeseberger Schüler bald in Schöppenstedt zur Schule?

von Bernd Dukiewitz


Gibt es bald auch im Wolfenbütteler Landkreis Schüler aus Helmstedt? Symbolfoto: Pixabay
Gibt es bald auch im Wolfenbütteler Landkreis Schüler aus Helmstedt? Symbolfoto: Pixabay

Helmstedt. In einer Woche diskutiert der Kreistag Helmstedt, ob die Ausnahmeregelung, dass Helmstedter Schüler aus den Randbezirken des Landkreises in anderen Städten zur Schule gehen dürfen (bisher in Braunschweig und Wolfsburg), auf Wolfenbüttel ausgeweitet werden soll.


Die Giordano-Bruno-Gesamtschule in Helmstedt wird im aktuellen Schuljahr 2016/17 in den Schuljahrgängen fünf bis zehn von insgesamt 20 Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich der Samtgemeinde Heeseberg besucht. Rein rechnerisch ergibt dies drei bis vier Schüler/innen je Schuljahrgang. Dies deckt sich mit den Erwartungen des Landkreises Wolfenbüttel, der mit maximal 5 Schülerinnen und Schülern pro Schuljahrgang aus dem Bereich der Samtgemeinde Heeseberg rechnet.

Die Schulleitung der Giordano-Bruno-Gesamtschule sieht die wahlweise Einbeziehung der Samtgemeinde Heeseberg in den Schulbezirk der Gesamtschule Schöppenstedt vor dem Hintergrund einer weiterhin fehlenden gymnasialen Oberstufe dort und unter Berücksichtigung des Wegfalls der Schullaufbahnempfehlungen kritisch.

Noch ist nicht klar, ob alle Heeseberger nach Schöppenstedt wollen


Inwieweit durch die Gesamtschule Schöppenstedt mit Auswirkungen auf das Gymnasium Anna Sophianeum gerechnet werden muss, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden und bleibt abzuwarten. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelt Schülerinnen und Schüler aus der Samtgemeinde Heeseberg, die sich ansonsten für den Besuch der Hauptschule Eichendorffschule oder der Realschule in Schöningennentschieden hätten, nunmehr den Besuch der Gesamtschule Schöppenstedt anstreben.

Als Träger der Schülerbeförderung wäre der Landkreis Helmstedt ebenfalls für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus der Samtgemeinde Heeseberg zur Gesamtschule Schöppenstedt zuständig. Grundsätzlich würde auf die Inanspruchnahme des öffentlichen Personennahverkehrs verwiesen werden. Die Beförderung wäre allerdings nach den derzeit gültigen Fahrplänen nicht von allen Orten der Samtgemeinde aus nach Schöppenstedt sichergestellt. Eine eventuelle Taxenbeförderung (freigestellter
Schülerverkehr) kann daher nicht ausgeschlossen werden.


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