Förderschule: Lernen für den Übergang wieder ermöglichen


Veronika Koch (rechts) und Mareike Wulf (links) von der CDU kurz nach der Einbringung des Gesetzesentwurfes im Plenarsaal des Niedersächsischen Landtages. Foto: Büro Koch
Veronika Koch (rechts) und Mareike Wulf (links) von der CDU kurz nach der Einbringung des Gesetzesentwurfes im Plenarsaal des Niedersächsischen Landtages. Foto: Büro Koch

Hannover/Helmstedt. „Heute haben wir den Gesetzesentwurf zur Fortführung der Förderschule Lernen in den Niedersächsischen Landtag eingebracht. Damit wollen wir die Einschulung in die 5. Klasse der Förderschule Lernen für das kommende Schuljahr wieder ermöglichen“, sagt die Helmstedter Landtagsabgeordnete Veronika Koch am Mittwoch.


Das verbessere nicht nur die Handlungsfähigkeit der Schulträger, sondern stärkt vor allem den Elternwillen und das Kindeswohl.

Ein wichtiger Punkt des Gesetzes sei es, die Laufzeit der Förderschulen Lernen bis zum Schuljahr 2027/28 zu verlängern. „Die Einschulung in die 5. Klasse der Förderschule Lernen wird bis zum Schuljahr 2022/23 möglich sein“, so Wulf. Durch die so gewonnene Zeit können Lehrkräfte durch mehr Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen besser als bislang auf inklusive Bildung vorbereitet werden. „Dies ist gerade für den Landkreis Helmstedt wichtig, weil hier die Fortführung der Wichernschule Helmstedt gewünscht wird“, hob Veronika Koch hervor.

Inklusion mit Augenmaß


„Wir machen Inklusion mit Augenmaß“, betont Wulf. Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu beschulen, seien zwar weitere Schritte notwendig, das individuelle Kindeswohl dürfe dabei aber nicht aus den Augen geraten. „Wir brauchen ein vernünftiges Konzept, wie Inklusion nicht nur funktionieren kann, sondern vor allem funktionieren wird“, so Wulf.

Einschulung wird flexibler


Ein weiterer wichtiger Punkt der Gesetzesnovelle sei die Möglichkeit der flexibleren Einschulung, um dem individuellen Entwicklungsstand des Kindes mehr Rechnung zu tragen. Mit einem Einschulungskorridor vom 1. Juli bis zum 30. September hätten die Eltern nun mehr Möglichkeit zu entscheiden, ob ihr Kind schon kurz vor oder kurz nach Vollendung des sechsten Lebensjahres in die Schule komme oder noch ein Jahr zu Hause beziehungsweise im Kindergarten bleibe, so Wulf. „Starre Stichtage für die Einschulung wird es ab diesem Jahr nicht mehr geben.“ Gleichzeitig werde auf ein kompliziertes Antragsverfahren für die Rückstellung verzichtet. „Wir wollen eine unkomplizierte Meldelösung statt eines Antragsverfahrens“, betont Wulf. „Die Kommune prüft lediglich das Geburtsdatum und stellt das Kind dann für ein Jahr zurück.“


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