Geld ist knapp: Kulturförderung muss gekürzt werden

Es können nicht alle Förderanträge bewilligt werden. Die Ablehnungen sollen in den nächsten Tagen eingehen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Die Haushaltslage des Landkreises Helmstedt erfordert leider Kürzungen und Ablehnungen für Fördermittelanträge. Die kulturelle Fördermittelrichtlinie wird für 2025 angepasst. Dies teilt der Landkreis mit.



Für das Jahr 2024 sind 37 Fördermittelanträge mit einem Volumen von knapp 75.000 Euro bei der Kulturabteilung des Landkreises Helmstedt eingereicht worden. Dies sei ein neuer Rekord.

Vorausgegangen sei eine intensive Bekanntmachung der kulturellen Fördermittelrichtlinie und eine enge Zusammenarbeit mit den
Kulturschaffenden im vergangenen Jahr.

Durch die aktuell sehr angespannte Haushaltslage des Landkreises könnten für das Jahr 2024 erstmals nicht alle eingereichten Anträge positiv beschieden werden. Die Fördergelder wurden durch den Kreistag auf 45.600 Euro reduziert. Dies sei jedoch immer noch ein sehr deutlicher Anstieg von knapp 15.000 Euro zum Vorjahr. Trotz aller Sparzwänge sei der Landkreis Helmstedt sehr bemüht, die kulturelle Förderung aufrecht zu halten.

Ablehnungsbescheide kommen


Die schwere Entscheidung, dass Fördermittelanträge gekürzt oder sogar abgelehnt werden müssen, habe sich bereits im November 2023 angekündigt, so der Landkreis. Letztendlich habe es leider keinen anderen Ausweg gegeben, um in Summe aller Einsparmaßnahmen den Vorgaben des Landes gerecht zu werden.

Die Ablehnungsbescheide werden in den kommenden Tagen versandt. Für alle anderen hieße es aber immer noch: Geduld haben. Trotz der Beschlussfassung des Kreistages befände sich der Landkreis Helmstedt aktuell weiter in der vorläufigen Haushaltsführung. Das bedeute,
dass keine Gelder ausgegeben dürfen, die nicht gesetzlicher oder vertraglicher Natur sind. Dies trifft insbesondere den kulturellen Bereich.

Die positiven Fördermittelbescheide können erst nach Genehmigung durch das Innenministerium und Rechtskraft des Haushaltes des Landkreises gefertigt werden. Dies werde aller Voraussicht nach erst zum Ende des erstes Halbjahres 2024 erfolgen.

Änderungen erforderlich


Ferner habe die Diskussion um die kulturelle Förderung gezeigt, dass die Fördermittelrichtlinie des Landkreises überarbeitet und angepasst werden muss. Hierbei gehe es in erster Linie um die Konkretisierung der förderfähigen Maßnahmen. Gleichzeitig werde darüber nachgedacht, wie das Antragsverfahren zu vereinfachen ist. Viele der Kulturschaffenden kämpften mit zu viel Bürokratie. Hier möchte der Landkreis entgegenwirken. Ein erster Entwurf der überarbeiteten Richtlinie soll Ende Mai 2024 im Fachausschuss beraten werden.

Es sollen auch im Jahr 2025 wieder Fördergelder für den kulturellen Bereich bereitgestellt werden. Wie die Rahmenbedingungen dann aussehen werden, sei jedoch derzeit noch offen.


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