Gesetzesänderung: Drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr


Um die Läden an einem Sonntag zu öffnen, bedarf es nun einem guten Grund. Symbolbild: Pixabay
Um die Läden an einem Sonntag zu öffnen, bedarf es nun einem guten Grund. Symbolbild: Pixabay | Foto: Pixabay

Helmstedt. Die niedersächsische Landesregierung hat eine Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (kurz: Ladenöffnungszeitengesetz) auf den parlamentarischen Weg gebracht. Hiernach müssen Sonntagsöffnungen stets von einem Anlass begleitet werden. Mehr als vier Tage pro Jahr seien nicht zulässig, so die Stadt Helmstedt.


Im Gesetzgebungsverfahren habe die Niedersächsische Landesregierung klargestellt, dass bereits nach der aktuellen Rechtslage Sonntagsöffnungen auf maximal vier Tage pro Jahr und Ort begrenzt seien. Zudem müsse für die Sonntagsöffnung immer ein besonderer Anlass gegeben sein, der für sich allein einen starken Besucherverkehr begründe und damit die Öffnung der Geschäfte an einem Sonntag rechtfertige.

Bisher habe die Stadt Helmstedt Sonntagsöffnungen durch großzügige Auslegung des reinen Gesetzestextes zugelassen. „Neben den klassischen Sonntagsöffnungen wie beispielsweise zum Altstadtfest, die von helmstedt aktuell regelmäßig räumlich begrenzt auf die Innenstadt beantragt wurden, sind in geringer Anzahl auch Anträge für Einzelöffnungen genehmigt worden“, erläutert Erster Stadtrat Henning Konrad Otto. Das sei jetzt aufgrund der aktuellen Vorgaben nicht mehr möglich. Künftig sei die Notwendigkeit eines solchen Anlasses zwingend erforderlich.

Genehmigung wird auf gesamtes Stadtgebiet ausgebreitet


Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig, die Stadt Helmstedt, helmstedt aktuell/Stadtmarketing und die bisherigen Einzelantragsteller hätten sich in einem Abstimmungsgespräch darauf verständigt, dass die verkaufsoffenen Sonntage zukünftig durch Allgemeinverfügung festgelegt werden. „Die Genehmigung bezieht sich dann auf das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile, so dass sich jeder Geschäftsinhaber daran beteiligen kann“, erklärt der zuständige städtische Fachbereichsleiter Frank Kemmer.

Für das laufende Jahr seien in der Stadt Helmstedt drei Sonntagsöffnungen vorgesehen. Hierbei handele es sich um die Veranstaltungen „Helmstedt entdecken“ am 7. April, den Sonntag im Rahmen des Altstadtfestes am 8. September und der Helmstedter Gänsemarkt am 3. November. Die Verkaufsstellen im Gebiet der Stadt Helmstedt dürfen an den genannten Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr für den Verkauf geöffnet haben.


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