Jugendliche missbrauchen 13-Jährigen und filmen ihre Tat

Nachdem die 14-Jährigen Täter ihr Opfer gequält hatten, sei das Video über die sozialen Medien verbreitet worden.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: regionalHeute.de

Königslutter. Eine schreckliche Tat soll sich in Königslutter zugetragen haben. Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage von regionalHeute.de bestätigte, wird aktuell gegen zwei Jugendliche (beide 14) ermittelt, die sich an einem 13-Jährigen sexuell vergangen haben sollen. Zudem sei die Tat gefilmt und über die sozialen Medien verbreitet worden sein.



Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, sei es zu dem Vorfall in einem leer stehenden Gebäude, einem sogenannten Lost Place, in Königslutter gekommen. Dort hätten die beiden Jugendlichen ihr Opfer zunächst geschlagen und gedemütigt. So habe er unter anderem die Schuhe seiner Peiniger küssen müssen. Danach soll es zu dem sexuellen Missbrauch gekommen sein, der zudem mit der Handykamera gefilmt worden und später geteilt worden sei.

"Polizei und Staatsanwaltschaft werden alles in ihrer Macht stehende tun, um die weitere Verbreitung des Videos zu verhindern. Wir werden versuchen, die Verbreitungswege des Videos umfassend aufzuklären. Das sind wir dem Opfer schuldig. Jeder der das Video verbreitet, sollte daran denken, dass er damit auch das Leid des Opfers vergrößert!", so die Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen gegen die beiden Jugendlichen aufgenommen.

Verbreitung des Videos illegal


Wie die Polizei auf Anfrage von regionalHeute.de bestätigte, habe es bereits Gespräche an den Schulen in Helmstedt, Königslutter und Schöningen gegeben. Vor Ort informierten die Beamten darüber, dass die Weitergabe des Videos eine Straftat darstellt, da es sich hier um Verbreitung kinderpornografischen Metarials handeln würde.

Die Staatsanwaltschaft erklärt: "Das Verbreiten des Videos ist für alle strafmündigen Personen (ab 14 Jahren) als Verbrechen strafbar, das heißt es droht eine Freiheitstrafe von mindestens einem Jahr. Das gilt auch, wenn man das Video selbst nicht gutheißt, es aber trotzdem an Lehrer, Eltern oder andere Personen weiterleitet, um auf das Video aufmerksam zu machen."

Zudem müsse jeder (auch strafunmündige Personen), der das Video verbreitet hat oder noch verbreiten wird, damit rechnen, dass bei ihm eine Durchsuchung stattfindet. Dabei geht es zum einen um die Sicherung von Beweisen (Handyvideo) als auch um die Sicherstellung des Handys zur späteren Einziehung. Die Staatsanwaltschaft macht klar: "Wer das Video verbreitet oder verbreitet hat, läuft akute Gefahr, dauerhaft sein Handy loszuwerden."

Täter wohl bereits auffällig


Einer der Täter soll bereits mehrfach Straftaten begangen habe. Unter anderem hätte es einen Übergriff auf ein damals ebenfalls 13-jähriges Mädchen gegeben, welches mit Stöcken und später mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sei.

Insgesamt sei dreimal wegen Körperverletzung und einmal wegen Raubes gegen den Beschuldigten ermittelt worden. Wobei die Verfahren wegen dessen Strafunmündigkeit eingestellt worden sind, so die Staatsanwaltschaft.

Nun werden erneut Forderungen laut, die Strafmündigkeit herabzusetzen - also auch junge Täter zu bestrafen:


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