Nach Vergewaltigung durch Jugendliche: Forderung nach frühen Strafen

Täter gelten erst ab 14 Jahren als strafmündig. Der schreckliche Fall aus Königslutter wirft erneut die Frage auf: Sollte die Altersgrenze herabgesetzt werden?

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: regionalHeute.de; Pixabay

Königslutter. Der Fall des Jungen aus Königslutter, der von zwei 14-Jährigen vergewaltigt worden ist, sorgte am gestrigen Mittwoch für Entsetzen (regionalHeute.de berichtete). Die Täter hatten sich nicht nur an ihrem Opfer vergangen, sie hatten die Tat auch noch gefilmt und über soziale Medien verbreitet. Einer der Täter ist in der Vergangenheit schon mehrfach wegen seiner Gewalttaten aufgefallen. Nun wird Kritik laut: Hätte eine Herabsetzung der Strafmündigkeit die jüngste Tat verhindern können?



Die beiden 14-Jährigen sollen ihr 13-jähriges Opfer in einem leer stehenden Gebäude, einem sogenannten Lost Place, zunächst erniedrigt haben, dann soll es zu dem sexuellen Übergriff gekommen sein. Die Täter filmten dabei die ganze Zeit.

Während Polizei und Staatsanwaltschaft aktuell alles unternehmen, um die Verbreitung des Videos zu stoppen, wirft der Vorfall Fragen auf. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, sei einer der Täter bereits mehrfach wegen gewalttätiger Übergriffe aufgefallen.

Kein Unbekannter


Unter anderem hätte es einen Übergriff auf ein damals ebenfalls 13-jähriges Mädchen gegeben, welches mit Stöcken und später mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sei.

Insgesamt sei dreimal wegen Körperverletzung und einmal wegen Raubes gegen den Beschuldigten ermittelt worden. Wobei die Verfahren wegen dessen Strafunmündigkeit eingestellt worden sind, so die Staatsanwaltschaft.

Herabsetzung der Strafmündigkeit gefordert


Bereits seit Jahren gibt es Kritik an der Strafmündigkeit, also der Altersgrenze, ab wann Kinder/Jugendliche bestraft werden können. Die Grenze liegt aktuell bei 14 Jahren. Dies sorgte erst kürzlich in Salzgitter für eine Kontroverse im Fall der getöteten Anastasia. Zwei Jungen, 13 und 14, hatten das 15-jährige Mädchen ermordet, allerdings bekam nur der 14-Jährige eine Haftstrafe (8 Jahre), der Jüngere kam mit der Tat davon (mehr dazu: Urteil im Mordfall Anastasia aus Salzgitter)

So wurde in diesem Zusammenhang auch über eine mögliche Gesetzesreform gesprochen:



Viele Politiker hatten damals Stellung bezogen (mehr dazu) und auch jetzt gibt es wieder Stimmen, die eine Veränderung fordern.

Alter herabsetzen, härtere Strafen


Vanessa Behrendt, familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag äußerte sich umgehend zu dem Vorfall in Königslutter:
„Erneut ein Fall enthemmter Grausamkeit unter Heranwachsenden. Einer der Täter ist wegen Körperverletzung und Raubes bereits in Erscheinung getreten [...]. Zu jenem Zeitpunkt war er allerdings strafunmündig. Er musste sich somit nicht für seine Taten verantworten. Die verhältnismäßig milden pädagogischen und psychologischen Maßnahmen des Jugendamtes greifen bei solchem Täterprofil oft nicht. Jugendliche, deren kriminellen Machenschaften keine harten Grenzen gesetzt werden, machen selbstverständlich weiter und lassen sich immer schwerer resozialisieren."

Deswegen fordert sie, das Alter der Strafmündigkeit dringend herabzusetzen. Nur so könnten jugendliche Straftäter effektiv abgeschreckt werden. "Skrupellose Jungkriminelle wie in Königslutter müssen wiederum mit der maximalen Härte des Gesetzes bestraft werden", so Behrendt. Auch dürfe eine Verschärfung des Jugendstrafrechts kein Tabu sein. Es sei fraglich, ob sie in Jugendanstalten wie in Hameln neben Drogendelinquenten richtig aufgehoben sind, so die Landtagsabgeordnete. Weiter: "Kuschelurteile verhöhnen die Opfer und leisten der weiteren Verrohung der Jugendlichen Vorschub."

Wichtiger Hinweis: Teilen verboten


Da das Video leider schon weit verbreitet worden ist, hier ein wichtiger Hinweis der Staatsanwaltschaft: "Das Verbreiten des Videos ist für alle strafmündigen Personen (ab 14 Jahren) als Verbrechen strafbar, das heißt es droht eine Freiheitstrafe von mindestens einem Jahr. Das gilt auch, wenn man das Video selbst nicht gutheißt, es aber trotzdem an Lehrer, Eltern oder andere Personen weiterleitet, um auf das Video aufmerksam zu machen."

Wer das Video verschickt, macht sich wegen der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte strafbar.


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