Königslutter: Grabdenkmäler werden auf Standfestigkeit überprüft

Nach den Unfallverhütungsvorschriften ist jährlich einmal eine Überprüfung der Standfestigkeit von Grabdenkmälern durch de Friedhofsträger vorgeschrieben, um Unfallgefahren für die Besucher der Friedhöfe vorzubeugen

Symbolbild. (erstellt mit Adobe Firefly)
Symbolbild. (erstellt mit Adobe Firefly) | Foto: regionalHeute.de

Königslutter. Die Stadt Königslutter am Elm informiert darüber, dass am 8. August die Grabdenkmäler auf den Friedhöfen auf Standfestigkeit überprüft werden.


Nach den Unfallverhütungsvorschriften sei jährlich einmal eine Überprüfung der Standfestigkeit von Grabdenkmälern durch de Friedhofsträger vorgeschrieben, um Unfallgefahren für die Besucher der Friedhöfe vorzubeugen, erklärt die Stadt.

Prüfungen auf Friedhöfen


Die Überprüfung auf den Friedhöfen der Ortschaften Beienrode, Boimstorf, Bornum, Glentorf, Groß Steinum, Lauingen, Lelm, Klein Steimke, Ochsendorf, Rhode, Rieseberg, Rotenkamp, Rottorf, Scheppau, Schickelsheim, Sunstedt, Uhry sowie den Friedhöfen der Kernstadt, Helmstedter Str. und Schöppenstedter Str., findet am 8. August statt.

Bei der Überprüfung werden die Grabdenkmäler mit einem Kraftmessgerät (KMG) durch einen gleichmäßigen und kontrollierten Prüfdruck durch die Firma BSK Torsten Köster auf die Standfestigkeit überprüft. Bei geringen Schäden wird der Stein nicht sofort umgelegt, sondern die Grabstätte mit einem Flatterband abgesichert.

Mängel werden gekennzeichnet


Bei erheblichen Mängeln muss ein sofortiges Umlegen mittels geeigneter Gerätschaft erfolgen. Darüber hinaus werden die mit Mängeln behafteten Grabstätten mit einem entsprechenden Hinweisschild gekennzeichnet. Zusätzlich werden die Grabnutzungsberechtigten schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert.

Mit dieser Bekanntmachung wird den Grabnutzungsberechtigten die Möglichkeit gegeben, vorab eigene Kontrollen durchzuführen und bis zu dem genannten Termin die evtl. erforderlichen Reparaturmaßnahmen einzuleiten. Unabhängig von der vorgenannten Prüfung durch die Stadt wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten die Grabanlagen stets standsicher zu halten haben.


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