Region. Die Region erlebt derzeit eine ungewöhnliche Hitzewelle. Die Temperaturen steigen von Tag zu Tag – am Wochenende werden bis zu 38 Grad erwartet. Unter der Wärme leiden auch Arbeitnehmer. Doch haben auch sie Rechte bei Extremtemperaturen?
Seit dem heutigen Vormittag um 11 Uhr gilt erneut eine amtliche Warnung des Deutschen Wetterdienstes vor Hitze. Eine zusätzliche Belastung aufgrund der verringerten nächtlichen Abkühlung ist demnach insbesondere in dicht bebauten Gebieten zu erwarten. Für Schüler besteht bei solchen Wetterverhältnissen immerhin die Hoffnung auf hitzefrei, doch für Arbeitnehmer gibt es diese Option nicht. Wer schwitzend im Büro sitzt, anstrengende körperliche Arbeiten verrichtet oder im Geschäft an der Kasse steht, muss zunächst einmal mit der Wärme leben.
Maßnahmen bei verschiedenen Temperaturstufen
Was viele nicht wissen – Arbeitnehmer haben bei großer Hitze zwar keine tatsächlichen Rechte, die Arbeitgeber sollten jedoch Maßnahmen ergreifen, wenn das Thermometer in die Höhe schießt. Wie unter anderem die Gewerkschaft ver.di berichtet, sollten Arbeitgeber gemäß der Arbeitsstättenverordnung bereits bei Temperaturen ab 26 Grad handeln. Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören demnach Außenjalousien, eine effektive Steuerung von Sonnenschutz und Lüftung sowie Gleitzeitregelungen. Ab einer Temperatur von 30 Grad können demnach weitere Maßnahmen nötig werden: So sollten beispielsweise die Bekleidungsvorschriften gelockert und geeignete Getränke bereitgestellt werden. Ab 35 Grad könne ein Raum als Arbeitsplatz ungeeignet sein. Dann sollten laut ver.di die an Hitzearbeitsplätzen üblichen Maßnahmen, zum Beispiel Hitzeschutzkleidung, Luftduschen und zusätzliche Entwärmungspausen, ergriffen werden.
Werden diese Maßnahmen nicht ergriffen und der Raum ist nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet, heiße das allerdings nicht automatisch, dass der Arbeitnehmer nach Hause gehen kann. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichte Arbeitgeber auch nicht zu den Maßnahmen, sondern empfehle sie lediglich.
Das kann man selbst tun
Beschäftigte können auch selbst Maßnahmen ergreifen, um den Arbeitsplatz angenehmer zu gestalten, beispielsweise durch den Einsatz von Ventilatoren oder mobiler Klimaanlagen. Da diese Strom verbrauchen, den der Arbeitgeber bezahlt, sollte man jedoch vorher vom Chef die Erlaubnis für deren Betrieb einholen. Falls keine Dienstkleidung vorgeschrieben ist, sollte man sich luftig kleiden. Auch viel Wasser zu trinken, sollte man nicht vergessen.

