Landkreis gibt Hinweise zum DigitalPakt Schule


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Helmstedt. Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder Zuwendungen zum Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur. Am 8. August ist hierzu die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen in Kraft getreten. Dies berichtet der Landkreis Helmstedt in einer Pressemitteilung.


Der Landkreis Helmstedt ist Schulträger von 14 weiterführenden Schulen einschließlich einer Außenstelle in Königslutter. In den nächsten fünf Jahren solle der Schulträger Fördermittel in Höhe von insgesamt 2.933.524 Euro zur Verfügung gestellt bekommen. Für jede einzelne Schule sei eine pauschale Fördersumme in Höhe von 30.000 Euro in Form eines Sockelbetrages vorgesehen. Dieser Sockelbetrag ist vom Schulträger verpflichtend für die jeweilige Schule zu verwenden und nicht verschiebbar.

Voraussetzungen für das digitale Lernen schaffen


Der Landkreis Helmstedt verfolge das Anliegen, jeder Schule und damit auch jeder Schülerin und jedem Schüler die gleichen Voraussetzungen zum Einstieg in das digitale Lernen zu ermöglichen. Kinder und Jugendliche sollen deshalb in der Schule und der Ausbildung die gleichen Bildungsmöglichkeiten erhalten, um später einen Beruf zu finden. Sie sollen so gefördert werden, wie sie es von ihren persönlichen Voraussetzungen her benötigen.

Die weiteren Fördermittel, den sogenannten „Kopfbetrag“, würden die Schulträger nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Schulen des Schulträgers im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in Niedersachsen erhalten. Die Finanzmittel des Kopfbetrages könne der Schulträger in eigener Verantwortung auf seine Schulen verteilen. Die Antragstellung, die Bewilligung und auch der Nachweis der Verwendung würde über ein Online-Antragsverfahren erfolgen. Diese Online-Plattform ist erst seit dem 15. August freigeschaltet. Eine Voraussetzung für die Förderung im Rahmen des DigitalPaktes ist die Vorlage eines pädagogischen Konzepts der Schulen für das Lehren und Lernen mit den sogenannten Neuen Medien. Daran anknüpfend schließe sich die dafür erforderliche technische Ausstattung an.

Keine Förderung zur Beschaffung von Endgeräten


In erster Linie bestehe die Absicht des Landkreises Helmstedt darin, die Fördermittel, abgesehen von den Sockelbeträgen jeder einzelnen Schule, dafür zu verwenden, die digitale Infrastruktur in den Schulen aufzubauen oder zu verbessern, also jede Schule strukturell so auszustatten, dass die Endgeräte wie zum Beispiel interaktive Tafeln oder die Einrichtung von IPad/Tablet-Klassen auch technisch umsetzbar sind. Mit dieser Maßnahme werde der Landkreis Helmstedt dem eigentlichen Bestreben des DigitalPaktes in vollem Umfange gerecht, denn es handele sich vornehmlich um eine Infrastrukturförderung und nicht um eine Förderung zur Beschaffung von Endgeräten. Erst wenn diese Maßnahmen umgesetzt sind, sei der Einsatz von digitalen Endgeräten in den Schulen möglich und sinnvoll.

Eine sorgfältige Planung mithilfe eines Medienentwicklungsplans sei unablässig und es ist dem Schulträger bewusst, dass die Folgekosten, unter anderem in Bezug auf Service, Wartung und Support der Hardware, steigende Administration der Netzwerkstruktur und insbesondere Ersatzbeschaffungen nicht durch den DigitalPakt gedeckt werden können.

Die Investitionen, gefördert durch den DigitalPakt, bringe erheblich steigende personelle und finanzielle Ressourcen des Schulträgers in den nächsten Jahren mit sich. Dennoch befinde sich der Landkreis Helmstedt gemeinsam mit seinen Schulen auf einem bereits guten Weg, der für alle Beteiligten transparent weiterverfolgt werde. Die Umsetzung des DigitalPaktes und die Erstellung des Medienentwicklungsplanes biete eine große Chance, stelle aber auch eine große Herausforderung für die Schullandschaft dar.


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