Landrats-Stichwahl in Helmstedt: Das muss zur Teilnahme beachtet werden

Viele hätten sich Sorgen gemacht, weil ihre Wahlbenachrichtung am Wahltag einbehalten worden sei.

Gerhard Radeck und Jan Fricke gehen in Helmstedt in die Stichwahl um das Amt des Landrates.
Gerhard Radeck und Jan Fricke gehen in Helmstedt in die Stichwahl um das Amt des Landrates. | Foto: Thomas Stödter.

Helmstedt. Am vergangenen Sonntagabend stellte sich relativ früh heraus, dass sich die Bewerber um das Spitzenamt der Helmstedter Kreisverwaltung, der amtierende Landrat Gerhard Radeck (CDU) und sein Herausforderer, Jan Fricke (SPD), noch einmal einer Stichwahl am 26. September 2021 stellen müssen. Aufgrund vieler Rückfragen erklärt der Landkreis Helmstedt deshalb nun, was Wählerinnen und Wähler beachten müssen, wenn sie an der Stichwahl teilnehmen wollen.


Es habe noch nicht einmal bis zum frühen Montagmorgen gedauert, bis sich die ersten besorgten Wählerinnen und Wähler beim Kreiswahlleiter, Erstem Kreisrat Wolfgang Herzog, meldeten und um Aufklärung zum weiteren Verfahren baten. „In den meisten Fällen handelte es sich um Einwohnerinnen und Einwohner, die am 12. September mit ihrer Wahlbenachrichtigung im Wahllokal erschienen sind und denen die Wahlbenachrichtigungen im Tausch gegen die Wahlzettel abgenommen wurden“, so Herzog in seiner Darstellung. „Diese sowie die Wählerinnen und Wähler, die ihre Benachrichtigungen weggeworfen haben, machen sich nun Sorgen, ob Sie überhaupt an der Stichwahl teilnehmen können.“

Personalausweis reicht aus


Die Sorge ist indes unbegründet, denn in den Wählerverzeichnissen für den 26. September haben die Meldeämter alle Wahlberechtigten für die Bundestagswahl und die Stichwahl aufgeführt. Hat man am Wahltag seine Benachrichtigung – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr dabei, reicht die Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses aus.

Kleiner Haken bei der Briefwahl


Wählerinnen und Wähler, die sich schon zur Landratswahl am 12. September für die Briefwahl entschieden hatten und auch das Kästchen für eine eventuelle Stichwahl angekreuzt hatten, brauchen sich um nichts zu kümmern: die Gemeindewahlleitungen schicken dann unaufgefordert in den nächsten Tagen den Stichwahlzettel per Post zu.

Auf eine Ausnahme weist Herzog dennoch hin: Wer ursprünglich bei der Anforderung der Briefwahlunterlagen sein Kreuzchen für die Stichwahl vergessen hat, muss entweder persönlich ins Wahllokal gehen oder die Zusendung der Unterlagen noch einmal bei der Gemeindeverwaltung beantragen.


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