Helmstedt. Der Rat der Stadt Helmstedt hat in seiner Sitzung in der vergangenen Woche einen einstimmigen Beschluss getroffen, der die Möglichkeit beschränkt, an Silvester Feuerwerk zu zünden.
In der Antragsbegründung heißt es, dass sich im Laufe der vergangenen Jahre immer mehr Bürgerinnen und Bürger von Feuerwerk gestört fühlten. Auch die Auswirkungen auf die Tierwelt würden mehr in den Fokus geraten. Weiterhin seien in der Silvesternacht diverse Verbrennungen oder Verletzungen durch unsachgemäßen Gebrauch keine Seltenheit. Es komme auch zu Bränden, die durch Feuerwerkskörper ausgelöst würden. Und nicht zuletzt gebe es vermehrt Ausschreitungen im Zusammenhang mit Feuerwerk sowie gehäufte Verwendung illegaler Böller.
Was das Gesetz ermöglicht
Nach dem Bundessprengstoffgesetz ist es Kommunen möglich anzuordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (das gängige Silvesterfeuerwerk) in der Nähe von Gebäuden und Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dicht besiedelten Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen.
Der Rat hat nun die Verwaltung beauftragt, diesbezüglich eine ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung zu erarbeiten, die bereits zum kommenden Jahreswechsel gelten soll. Demnach ist es verboten, auch an Silvester und Neujahr in den definierten Bereichen pyrotechnische Gegenstände abzubrennen und auch mitzuführen. Auch mögliche Konsequenzen bei Fehlverhalten soll die Verordnung beinhalten. So solle unmittelbarer Zwang angedroht und gegebenenfalls angewendet werden.
Hier gilt das Verbot
Das Böllerverbot soll im gesamten Innenstadtbereich der Stadt Helmstedt gelten. Zudem sollen die Bereiche um besonders gefährdete Objekte miterfasst werden. Dies sind das Krankenhaus in der Conringstraße, das DRK Seniorenpflegeheim am Wallplatz, das AWO-Wohn-und Pflegeheim in der Glockbergstraße, die Alloheim Senioren-Residenz Nordstraße, das Seniorenzentrum „Am Juleum“ und das Tierheim im Pastorenweg.
Weitgehende Verbotsbereiche soll es auch in Barmke und Emmerstedt geben. In Barmke sind die Straßen Zum Stüh, Lindenhorst, Dorfbreite bis zum Dormblick, Loopgraben bis zum Dorfplatz, In der Tweete, Im Hagen sowie der Bereich der Tischlerei betroffen. In Emmerstedt sind es die Bereiche Barmker Straße, Hauptstraße, Bauernbreite, Alte Mühle, Twete, Auf dem Plane, Wiesenstraße, Alte Siedlung, Am Friedhof, Am Schützenplatz bis zur Neuen Breite, Emmastraße bis Am Lehberge, Am Lehberge ,Bergstraße bis Am Thymiansberg, Am Thymiansberg bis Barmker Straße sowie alle innerhalb dieses Kreises liegenden Straßen.
In Büddenstedt und Offleben wurden dagegen keine besonders gefährdeten Bereiche benannt.


