Ravefest im Garten in diesem Dorf untersagt – Das sind die Gründe

Die als private Veranstaltung deklarierte Party sprengt offenbar den Rahmen. Auf diese Lösung will der Veranstalter jetzt setzen.

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Der Rave im Garten in Süpplingen soll weiter stattfinden – aber anders als bisher geplant.
Der Rave im Garten in Süpplingen soll weiter stattfinden – aber anders als bisher geplant. | Foto: Interessengemeinschaft Ravefreunde

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Helmstedt. Eigentlich sollte an diesem Samstag das bereits zweite "Ravefest im Garten" in Süpplingen im Landkreis Helmstedt stattfinden. Die Interessengemeinschaft Ravefreunde um ihren Organisator Peter Groß hatte diese fröhliche Party als Fortsetzung vorheriger erfolgreicher ähnlicher Veranstaltungen geplant. Nonstop House und Techno unter freiem Himmel waren angekündigt. Doch vor einigen Tagen folgte die Nachricht: Das Fest ist abgesagt – gar untersagt von der Verwaltung.



Die zuständige Verwaltung der Samtgemeinde Nord-Elm habe das Fest untersagt, teilt Peter Groß mit. Der Veranstaltungsexperte hatte bereits Raves in Braunschweig, etwa am Kennelweg beim Gleisdreieck Open Air Festival mit mehr als 1.000 Gästen, durchgeführt. Er habe der Verwaltung in Süpplingen Alternativen zum Veranstaltungsort – seinem "Schräg– Der Kulturgarten für Ravemusik" – vorgeschlagen. Dazu zählten der alte Tennisplatz in Süpplingen sowie die alte Wasserpumpstation. Von der Verwaltung habe es darauf keine Rückmeldung gegeben, so Groß.

Rave im Garten sprengt Rahmen für private Veranstaltungen


Samtgemeindebürgermeister Andreas Kühne bestätigt gegenüber regionalHeute.de: "Ja. Die Verwaltung der Samtgemeinde Nord-Elm hat die geplante Veranstaltung untersagt." Und der Verwaltungschef erklärt auch die Gründe: "Der Veranstalter hatte die Veranstaltung zunächst als private Gartenfeier angezeigt. Im Rahmen der Prüfung kam die Verwaltung jedoch zu der Einschätzung, dass es sich aufgrund der öffentlichen Bewerbung über soziale Medien und der Ausrichtung an einen unbestimmten Personenkreis um eine öffentliche Veranstaltung handelt."

Für öffentliche Veranstaltungen gelten aber andere Regeln als für private Feiern. So seien – abhängig von Art, Größe und Gefährdungslage – verschiedene Unterlagen und Nachweise erforderlich, betont Kühne. Dazu zählen unter anderem Konzepte zu Sicherheit, Brandschutz, Rettungswegen, Verkehrslenkung sowie zum Lärm- und Immissionsschutz. "Die hierfür erforderlichen Unterlagen beziehungsweise ein entsprechendes Veranstaltungskonzept wurden der Samtgemeinde nicht vorgelegt", erklärt Kühne.

Die Suche nach einem neuen Ort für das Ravefest in Süpplingen


Auch zu den vorgeschlagenen anderen Veranstaltungsorten erklärt Kühne das Vorgehen der Verwaltung, die die Ravefreunde dabei sogar unterstützt habe. "Die Verwaltung hat die vorgeschlagenen Alternativstandorte geprüft und den Veranstalter bei der Suche nach einer geeigneten Fläche unterstützt. Zu beiden vorgeschlagenen Standorten stand die Verwaltung mit dem Veranstalter im Austausch", unterstreicht Kühne.

Dass es bei beiden Orten – Tennisplatz und Pumpstation – nicht geklappt hatte, sei anders begründet. "Die erste Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Süpplingen, ist jedoch verpachtet. Auf Bitte des Veranstalters nahm die Verwaltung Kontakt mit der Pächterin auf. Diese stimmte einer Nutzung der Fläche für die Veranstaltung nicht zu. Über diese Entscheidung wurde der Veranstalter informiert", stellt Kühne klar. Die zweite vorgeschlagene Fläche befinde sich dagegen in Privateigentum. Die Ravefreunde hätten die Kontaktdaten der Eigentümerin für eine direkte Abstimmung erhalten. Eine Zustimmung zur Nutzung habe zum maßgeblichen Zeitpunkt aber nicht vorgelegen.

Was wird nun aus dem Rave im Garten?


Somit musste die Veranstaltung, die eigentlich am morgigen Samstag hätte stattfinden sollen, abgesagt werden. Doch wie geht es nun weiter mit dem "Rave im Garten"? Ravemusik sei schließlich ein wichtiger Teil der Kulturlandschaft. Und: "Kultur ist Kapital, man muss es nur zielgerichtet einsetzen", betont Peter Groß.

Das Ravefest soll also doch stattfinden. "Wir werden unsere Planung überarbeiten", so Groß. "Wir haben zahlreiche positive Rückmeldungen von denen, die beim ersten Ravefest im Garten, mit dabei waren, erhalten. Der Kulturgarten, ist für viele, wie ein Wohnzimmer unter freiem Himmel geworden", sagt Groß auch im Rückblick auf die erste Veranstaltung dieser Art in Süpplingen.

Raves werden künftig nicht mehr öffentlich beworben


Für die künftigen Raves werde der Organisator einiges ändern. Der wichtigste Punkt: Es wird keine öffentliche Einladung mehr dazu geben. Stattdessen lädt der Organisator über private Chat-Gruppen dazu ein. Einen neuen Termin gebe es sogar bereits, dieser werde aber nicht öffentlich kommuniziert. Die Teilnehmerzahl werde auf 200 Personen begrenzt. Die Veranstaltung werde um 22 Uhr enden. Und die Lautsprecher werden anders als bisher so ausgerichtet, dass eine übermäßige Störung von Nachbarn vermieden wird.

Somit dürfte sich der Rave wieder im rechtlichen Rahmen befinden und eine erneute Untersagung umgehen. Samtgemeindebürgermeister Kühne erklärt: "Die Samtgemeinde steht neuen Veranstaltungsformaten grundsätzlich offen gegenüber. Voraussetzung ist jedoch, dass die gesetzlichen Anforderungen für öffentliche Veranstaltungen erfüllt und erhebliche Beeinträchtigungen für Anwohner ausgeschlossen werden können." Dazu gehörten insbesondere ein geeigneter Veranstaltungsort sowie die erforderlichen Antragsunterlagen und Konzepte zu Sicherheit, Verkehr und Lärmschutz.

Kühne betont aber auch: "Davon zu unterscheiden sind private Feiern. Für diese ist grundsätzlich keine behördliche Genehmigung erforderlich. Unabhängig davon gelten auch hier die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Einhaltung der Nachtruhe sowie der Schutz der Nachbarschaft vor unzumutbaren Lärmbelästigungen."

Ein Ravefest in Süpplingen größer aufzuziehen, das sei zwar generell möglich. Samtgemeindebürgermeister Kühne betont aber, dass dafür zunächst die Rahmenbedingungen stimmen müssen. Er erklärt: "Ob und unter welchen Voraussetzungen eine öffentliche Veranstaltung künftig realisiert werden kann, lässt sich derzeit nicht seriös beurteilen. Hierfür fehlen bislang konkrete Angaben zum Veranstaltungsort sowie ein entsprechendes Veranstaltungskonzept. Erst auf dieser Grundlage kann eine fachliche Prüfung erfolgen."

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