Trotz Lockerungen: Viele Sporthallen weiterhin nicht nutzbar

Einige Schulsporthallen wurden zu Klassenräumen umfunktioniert.

Symbolbild
Symbolbild | Foto: Frank Vollmer

Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt weist in einer Pressemitteilung daraufhin, dass auch bei einer Lockerung der Corona-Regelungen für den Indoorsport, keine automatische Freigabe der außerschulischen Nutzung in den kreiseigenen Schulsporthallen erfolgen kann.


Aufgrund der einzuhaltenden Abstands- und Hygienevorschriften in den Schulen, mussten und müssen einige Schulsporthallen zu vorübergehenden Schulräumen umgewandelt werden. Damit stehen diese Hallen auch bei möglichen Lockerungen für den Indoorsport, zunächst bis zu den Sommerferien nicht für die außerschulische Nutzung zur Verfügung.
Betroffen hiervon sind:
- Helmstedt: GaBö-Halle und Julianum I + II
- Königslutter: Landkreis-Halle (ohne Tribüne)
- Lehre: Kleine Sporthalle der Oberschule Lehre
- Schöningen: alle drei kreiseigenen Sporthallen (Eichendorffhalle, Gerhard-Müller-Turnhalle sowie Turnhalle Gymnasium Anna-Sophianeum)
- Velpke: Sporthalle der Carl-Friedrich-Gauß Oberschule

Zusätzlich bleiben zur Hygienesicherheit in den Schulen, alle Sporthallen die sich in einem Schulgebäude befinden (Lademann-Realschule, Giordano-Bruno-Gesamtschule innen, Rudolf-Dießel-Schule) bis zu den Sommerferien geschlossen. In der Helmstedter Kanthalle sind wiederum bis zum Sommer Baumaßnahmen an der Elektrik geplant.

Wie es nach den Sommerferien weitergeht ist noch nicht absehbar. Jahresgenehmigungen für die außerschulische Nutzung im Schuljahr 2020/21, können zunächst unverändert beantragt werden. Antragsfrist ist in diesem Jahr der 15. Juni.


mehr News aus Helmstedt


Themen zu diesem Artikel


Schule Schule Helmstedt