Verein hilft aus: Unterstützung für die Betreuungsstelle

Der Betreuungsverein berät und unterstützt im Auftrag des Landkreises interessierte und engagierte Bürger, die freiwillig und ehrenamtlich Betreuungsaufgaben übernehmen wollen.

Im Büro der Betreuungsstelle im Rosenwinkel 10, Helmstedt
Im Büro der Betreuungsstelle im Rosenwinkel 10, Helmstedt | Foto: Landkreis Helmstedt

Helmstedt. Seit Anfang des Jahres unterstützt der Betreuungsverein Oschersleben im Landkreis Helmstedt die Betreuungsstelle, die nun in neuen Räumen tätig ist. Dies teilt der Landkreis mit.



Insgesamt haben zwölf Mitarbeitende im Rosenwinkel gegenüber der Hauptverwaltung am Südertor Helmstedt ihre Arbeitsplätze eingerichtet. Landrat Gerhard Radeck besuchte jetzt die Betreuungsstelle und begrüßte Geschäftsführer Stephan Sigusch und Hans Walker, Vorsitzender des Betreuungsvereins Oschersleben und Landrat a.D. (Börde) noch einmal offiziell.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit dem Betreuungsverein Oschersleben einen so kompetenten Partner gefunden haben, der Bevollmächtigten und Ehrenamtlichen im Landkreis Helmstedt hilft, die als Betreuer tätigt sind. Nicht erst durch viele Änderungen im Betreuungsrecht ist diese Aufgabe alles andere als leicht, daher ist die Betreuungsstelle so wichtig“, so Radeck.

Der Betreuungsverein berät und unterstützt im Auftrag des Landkreises interessierte und engagierte Bürger, die freiwillig und ehrenamtlich Betreuungsaufgaben übernehmen wollen. Die Beratung zu allen Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung erweitern das Angebot zusammen mit der Beratung von Bevollmächtigten.

Informationsangebot


„Ende April werden wir in Helmstedt bereits die ersten Informationsveranstaltungen zum Thema Patientenverfügung durchführen“, freut sich Stephan Sigusch vom Betreuungsverein.

So findet am 18. April von 14 bis 16.30 Uhr im Luthersaal Helmstedt ein "Vortrag Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung" für alle Interessierten statt.

Am 16. Mai von 14 bis 17 Uhr geht es am selben Ort um "Die neuen Berichtspflichten für ehrenamtliche Betreuer an das Betreuungsgericht", ebenfalls offen für ehrenamtliche Betreuer. Weitere Themen und Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Interessierte sind herzlich eingeladen. Der Landkreis Helmstedt sucht weiterhin ehrenamtliche rechtliche Betreuungspersonen und auch Berufsbetreuer.

Über das Betreuungsrecht


Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen sind.

Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Person an die Seite zu stellen, die für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf. Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben. Als Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen. Angehörige und Betroffene erhalten bei der Betreuungsstelle Unterstützung und Beratung, auch zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Personen, die Verantwortung als Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten. Der Kontakt zum Betreuungsverein im Landkreis Helmstedt ist möglich unter der Telefonnummer 05351 - 121 1457 oder -1459 oder per E-Mail unter helmstedt@bvoc.de


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