Illegale Absprachen: Salzgitter AG zu Millionenstrafe verurteilt

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Bei der mitbeschuldigten Ilsenburg Grobblech GmbH handelt es sich um ein Unternehmen der Salzgitter AG. Symbolfoto: Rudolf Karliczek
Bei der mitbeschuldigten Ilsenburg Grobblech GmbH handelt es sich um ein Unternehmen der Salzgitter AG. Symbolfoto: Rudolf Karliczek | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 646 Millionen Euro gegen die Ilsenburger Grobblech GmbH - ein Unternehmen der Salzgitter AG - und weitere Stahlproduzenten verhängt. Sie sollen sich über bestimmte Aufpreise und Zuschläge für Quartobleche in Deutschland verständigt haben. Die kartellrechtswidrige Absprache wurde von Mitte 2002 bis Juni 2016 praktiziert. Zur anteiligen Höhe der Bußgelder wollte sich die Salzgitter AG auf Anfrage von regionalHeute.de nicht äußern.


Die Salzgitter AG erklärt in einem Statement dazu:
Wir bestätigen, dass gegen unsere Konzerngesellschaft Ilsenburger Grobblech GmbH im Rahmen der einvernehmlichen Beendigung eines Ermittlungsverfahrens des Bundeskartellamts gegen Grobblechhersteller ein Bußgeld verhängt wurde. Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf einer Abstimmung von produktionstechnisch bedingten Aufpreisen und Zuschlägen bei bestimmten Produkten. Nicht betroffen waren die variablen Basispreise, die den ganz überwiegenden Teil der Verkaufspreise ausmachten.

Die Unternehmen haben die vom Bundeskartellamt gegen sie jeweils erhobenen Vorwürfe eingeräumt und einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Dies berichtet das Bundeskartellamt in einer Pressemitteilung. Dies wurde bei der Bußgeldfestsetzung berücksichtigt. Die voestalpine Grobblech GmbHhabe darüber hinaus auch während des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt kooperiert, was ebenfalls bei der Bußgeldfestsetzung berücksichtigt worden sei.Die ebenfalls beteiligte Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerkehabe als erstes Unternehmen mit dem Bundeskartellamt kooperiert und hierfür einen vollständigen Erlass der Geldbuße erhalten.

Firmen entwickelten einheitliche Preismodelle


Nachdemnach 50 Jahren der EGKS-Vertrag ausgelaufen war, ein Vertrag über dieEuropäische Gemeinschaftfür Kohle undStahl, hätten sich Vertreter der Stahlhersteller regelmäßig im sogenannten "Technikerkreis der Walzstahl-Vereinigung" getroffen und Absprachen über die wichtigsten Aufpreise und Zuschläge für bestimmte Quartobleche in Deutschland getroffen, so der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt. Bei Quartoblechen handelt es sich um warm gewalzte Stahl-Flacherzeugnisse, die zum Beispiel im Brücken- und Schiffsbau, sowie im Bau von Pipelines und Druckbehältern eingesetzt werden. Der Präsident des Kartellamtes erläutert weiter, dass die Firmen nach den ersten Absprachen im Jahr 2002 bis Mitte 2016 verschiedenePreisbestandteile weiterhin nach den einheitlichen, untereinander vereinbarten Modellen berechnet oder koordiniert voneinander abgeschrieben haben.

Zuschläge und Sonderleistungen betroffen


Der Preis für die betroffenen Quartobleche setzte sich laut einer Pressemitteilung des Bundeskartellamts in Deutschland traditionell zusammen aus einem kundenindividuell verhandelten Basispreis und diversen Aufpreisen und Zuschlägen. Die Aufpreise wurden für die Erfüllung bestimmter Qualitätsmerkmale, aber auch für Zusatzleistungen, wie beispielsweise Ultraschallprüfungen, erhoben. Bei den Zuschlägen handelt es sich um die Legierungszuschläge und den Schrottzuschlag, also um Zuschläge für bestimmte Einsatzstoffe bei der Produktion einiger Quartoblechgüten. Die im Grundsatz brancheneinheitlichen Aufpreise und Zuschläge machten etwa 20 bis 25 Prozent des Gesamtpreises für Quartobleche aus und waren bis Mitte 2016 in Preislisten der betroffenen Quartoblechhersteller enthalten und veröffentlicht.

Die verhängten Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide könne noch Einspruch eingelegt werden. Das Bundeskartellamt wolle sich aber auf Anfrage von regionalHeute.de nicht an Spekulationen darüber beteiligen, ob und welche Unternehmen Einspruch einlegen könnten.


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