Berlin. Die Zahl der im Ausland lebenden Deutschen, die zu zurückliegenden Bundestagswahlen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, hat sich von der Wahl 2009 bis zur Wahl 2021 fast verdoppelt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine "Kleine Anfrage" der AfD-Fraktion mitteilte, stellten zur Bundestagswahl 2021 insgesamt 128.929 Auslandsdeutsche einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Bei der Bundestagswahl 2009 lag die Zahl den Angaben zufolge bei 65.731, bei der Bundestagswahl 2013 bei 67.057 und bei der Bundestagswahl 2017 schon bei 112.989. Damit ist der Anteil an allen Wählern aber noch immer überschaubar und liegt bei weit unter einem Prozent: 2021 gab es 60,4 Millionen Wahlberechtigte, rund 46 Millionen davon machten von ihrem Wahlrecht auch tatsächlich Gebrauch.
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