Kanzler lehnt Vertrauensfrage als "Macker-Geste" ab

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sieht keinen Grund, im Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen.

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Olaf Scholz, Friedrich Merz am 13.12.2023
Olaf Scholz, Friedrich Merz am 13.12.2023 | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sieht keinen Grund, im Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen. "Dafür gibt es gar keinen Anlass, das gegenwärtig zu tun", sagte er am Mittwoch in der ARD. "Die Bundesregierung hat eine stabile Mehrheit und beschließt ihre Gesetze", ergänzte er.


"Vielleicht wünscht sich Herr Merz, dass das anders ist und deshalb pfeift er laut im Walde, aber ehrlicherweise: Das ist eigentlich mehr - wie soll ich sagen - eine etwas missglückte Macker-Geste." Scholz widersprach Analysen, dass die Regierung ein Belastungspaket aufgelegt habe. "Wir haben sehr unterschiedliche Berechnungen und es sind, wenn es um die Benzinpreise zum Beispiel geht, sehr geringe zusätzliche Belastungen." Was er viel wichtiger finde, sei, dass man alles das aufrechterhalte, was "so wichtig" sei und was auch zur Entlastung vieler Bürger beitrage. "Wir haben jetzt Steuerentlastungen beschlossen, die alle zusammen 15 Milliarden Euro umfassen. Bei denen bleibt`s". Das betreffe kleine und mittlere Einkommen und man habe dafür gesorgt, dass diejenigen, die wenig verdienten, entlastet würden, mit zum Beispiel einem höheren Wohngeld und höherem Kindergeld. "Das sind alles Maßnahmen, die ja miteinander im Zusammenhang begriffen werden sollen."

Scholz sagte, die Maßnahmen der Ampel seien keine Steuererhöhungen: "Es gibt keine Sozialkürzungen, es gibt keine Steuererhöhungen - auf die Einkommensteuer zum Beispiel oder auf Unternehmenssteuern, es gibt keinen Verzicht auf das, was an Modernisierung stattfindet." Auf die Frage, ob der Kanzler zurücktreten werde, wenn der Haushalt noch einmal vom Verfassungsgericht kassiert würde, sagte Scholz: "Wir machen alles so, dass das alles verfassungsfest ist, wir haben jetzt endlich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekommen. Die lesen wir uns immer wieder sehr sorgfältig durch, da sind viele Fragen entschieden - übrigens auch viele Fragen anders entschieden, als das in der Praxis des Bundes und der Länder in den letzten 20, 30 Jahren gewesen ist." Das habe also Konsequenzen, die weit über das hinausgingen, was gegenwärtig alle diskutierten.

Das Jährlichkeits- und Jährigkeitsprinzip zum Beispiel sei so strikt, wie es das Bundesverfassungsgericht jetzt vorschreibe, "wahrscheinlich nirgendwo" gehandhabt worden. "Das wird also auch Auswirkungen haben. Wir alle schauen ständig hin und wir machen das sicher richtig", sagte Scholz.


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