Kita-Beitragsfreiheit könnte sich in Helmstedt verzögern

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In Helmstedt könnte die Änderung der Satzung  für Kindertagesstätten zum 1. August nicht in Kraft treten. Symbolfoto: Marc Angerstein/Pixabay
In Helmstedt könnte die Änderung der Satzung für Kindertagesstätten zum 1. August nicht in Kraft treten. Symbolfoto: Marc Angerstein/Pixabay | Foto: Marc Angerstein/Pixabay

Helmstedt. Am Mittwoch will der Niedersächsische Landtag endgültig darüber entscheiden, ob die Kita-Gebühren für die Eltern in Niedersachsens Kommunen wegfallen. Die Stadt Helmstedt teilt auf Nachfrage von regionalHeute.de mit, dass die Änderung der Entgeltordnung für Kindertagesstätten nicht zum 1. August in Kraft treten wird.


In vielen Kommunen der Region befassen sich die Räte derzeit mit den Satzungsänderungen, die die Entgeltordnung für Kindertagesstätten regeln. So möchte man sich auf den möglichen Wegfall der Kita-Gebühren in Niedersachsen vorbereiten. Sollte der Niedersächsische Landtag am kommenden Mittwoch das Gesetz verabschieden, soll die Änderung bereits zum 1. August 2018 in Kraft treten.

In anderen Kommunen der Region sehen die Verwaltungen Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Die Stadt Wolfsburg beispielsweise hat bereits angekündigt, dass sich durch die Umstellung der EDV zur Neuberechnung der Sätze die Befreiung verzögern könnte. Hier werden die Eltern vorerst weiter zahlen müssen. Die Stadt Helmstedt kündigt auf Nachfrage von regionalHeute.de ebenfalls an, dass die dafür notwendige Satzungsänderung nicht mehr bis zum 1. August vom Rat der Stadt beschlossen werden kann.

"Das Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes liegt bislang lediglich im Entwurf vor. Sofern es noch vor dem 1. August 2018 in Kraft treten wird, kann eine Änderung unserer Entgeltordnung - da hierfür eine Beschlussfassung durch den Rat erforderlich ist - definitiv nicht mehr zum 01.08.2018 erfolgen. Darüber hinaus bedarf es noch der Klärung, ob die im Gesetzentwurf vorgesehene Beitragsfreiheit für bis zu maximal 8 Stunden Betreuungszeit auch Sonderöffnungszeiten (Früh-/Spätdienst) beinhaltet. Zwar sieht unsere Entgeltordnung die Entrichtung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Kindergärten vor, jedoch würde nach dem Inkrafttreten des Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes automatisch das höherrangige Landesrecht greifen", heißt es aus der Pressestelle der Stadtverwaltung.

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